Dinslaken: Geldstrafe für tödlichen Fehler
VON ULRICH SCHWENK - zuletzt aktualisiert: 08.05.2009Dinslaken (RPO). Weil er ein allergieauslösendes Schmerzmittel bekam, ist ein Mann nach einer Operation gestorben. Der Narkosearzt, der das falsche Medikament auswählte, muss 15 000 Euro zahlen. Das Verfahren ist eingestellt.
Schlusswort
Nach der Urteilsverkündung war es dem niedergeschlagen wirkenden Arzt wichtig, ein Schlusswort an die Witwe zu richten:
"Das Unglück hat mich die vergangenen vier Jahre schwer belastet. Was passiert ist, bedauere ich zutiefst. Es tut mir leid. Ich drücke Ihnen meine Anteilnahme aus."
Wie schwer wiegt ein eingestandener Arztfehler, der einem Patienten das Leben kostete? Die materielle Antwort darauf, gestern Vormittag verkündet im Dinslakener Amtsgericht, lautet: 15 000 Euro, davon 13 000 Euro für den Staat und 2000 Euro für die Lebenshilfe Dinslaken. Die Bezahlung vorausgesetzt, ist das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Narkosearzt damit eingestellt.
"In einem solchen Fall ist es generell schwer, eine Lösung zu finden, die gerecht ist und allen gerecht wird", diese Worte schickte Richter Jochen Hinninghofen seiner Urteilsverkündung voraus. Woher diese Schwere rührt, erläuterte er auch: "Das Geschehene ist tragisch für den Verstorbenen und die Angehörigen." In die andere Waagschale aber legte der Richter das jahrzehntelange Berufsleben des Arztes, dessen Engagement für die Medizin in dieser Zeit, "wo nie etwas passiert ist".
Im Sprachgebrauch des Richters lag dem tödlichen Vorfall ein "Momentversagen" zugrunde, das sich am 9. November 2005 auf folgende Weise zutrug: Ein mit 120 Kilogramm als stark übergewichtig geltender Mann, 71 Jahre alt, unterzog sich einer Krampfadern-Operation an einem Unterschenkel. Um Schmerzen nach dem Aufwachen aus der Narkose, wie sie dem Angeklagten zufolge bei Übergewichtigen auftreten können, zu vermeiden, verabreichte der Arzt ein Schmerzmittel. Auf dieses Medikament jedoch bestand eine Unverträglichkeit des Patienten, die auch in einem Allergiepass vermerkt war.
Etwa 15 Minuten nach der Operation schwollen die Atemwege des Patienten infolge einer allergischen Reaktion derart heftig an, dass alle Beatmungsversuche fehlschlugen. Das Herz setzte aus, der Mann wurde reanimiert, fiel mangels Sauerstoff ins Koma. Ohne daraus noch einmal erwacht zu sein, starb er am 23. November 2005.
Der angeklagte Arzt gestand: "Ganz klar, ich hätte das Schmerzmittel nicht geben dürfen. Es war eine Blitzentscheidung. Die schrecklichen Folgen bedauere ich zutiefst." Zugleich gab er dem Gericht zu verstehen, dass die Allergie aus den üblichen Patienten-Unterlagen, aus denen er die passende Behandlung ableitete, nicht ersichtlich gewesen sei.
Ein Sachverhalt, der Hinninghofen zu der rhetorischen Frage veranlasste: "Wie geht man damit um?" So vielschichtig und diffizil dem Richter die Urteilsfindung vorkam, so berechenbar schien der Ausgang für die gegnerischen Parteien zu sein: Auf der einen Seite die Anwältin für Arztstrafrecht aus dem fernen München, die ihrem Mandanten auf dem Gerichtsflur beruhigend zusprach: "Machen Sie sich keine Sorgen – machen Sie sich keine Sorgen." Und die nach einer mehrminütigen Beratung von Gericht, Staatsanwalt und Rechtsbeiständen gelöst lachend in den Sitzungssaal zurückkehrte.
Auf der anderen Seite, jener der als Nebenklägerin auftretenden Witwe des Verstorbenen: gedrückte Mienen, pessimistisches Gemurmel zwischen Anwältin und Angehörigen. Die Witwe, kaum hatten sich Juristen und Schöffen zur Besprechung zurückgezogen, raunte: "Jetzt wird gekungelt."
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