Dinslaken Grundsteuer: Widerspruch hilft nicht

Dinslaken · Auch seriöse Verbrauchersendungen können einmal irren, findet der Städte- und Gemeindebund NRW und bittet seine Mitgliedsstädte um Aufklärung. Das ZDF-Magazin WISO hatte in seiner Sendung vom 19. Dezember über eine Verfassungsklage in Sachen Grundsteuern berichtet.

 Daniel Minzenmay, Geschäftsführer von Haus und Grund

Daniel Minzenmay, Geschäftsführer von Haus und Grund

Foto: A. Barth

Tatsächlich wird demnächst geprüft, inwieweit die jetzige Praxis bei der Einheitswertfeststellung verfassungsgemäß ist oder ob gegebenenfalls eine andere Art des Bewertungsverfahrens gefunden werden muss. WISO hatte daraufhin Hausbesitzern geraten, bis zum Jahresende bei ihren Gemeinden Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid 2011 einzulegen.

Dies ist jedoch seit 2007 gar nicht mehr möglich, teilt die Pressestelle der Stadt Dinslaken mit. Mit Einführung des "Bürokratieabbaugesetzes" wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft, den Bürgern steht seither nur der Klageweg offen. Die Grundsteuerbescheide sind schon im Januar 2011 verschickt worden, die Frist für die Einreichung einer Klage betrug einen Monat. Jede jetzt eingereichte Klage müsse daher wegen Verfristung zurückgewiesen werden. Eine Klage sei frühestens gegen den Grundsteuerbescheid 2012 möglich.

Klage zwecklos

Eine Klage gegen die örtliche Kommune sieht der Städte- und Gemeindebund als falsch an. Denn die Kommunen handelten nicht in eigener Zuständigkeit, sondern auf der Bemessungsgrundlage, die die Finanzämter festsetzten. Die Städte selbst berechnen daraus zwar die Höhe der Grundsteuer, die Verfassungsklage richte sich aber gegen das Verfahren, mit dem die Finanzämter diese Bemessungsgrundlage ermitteln. Die richtige Adresse für Einwände gegen die Bewertung sei damit die Finanzverwaltung Dinslaken, nicht die Kommune.

Nach Ansicht des städtischen Fachdienstes Haushalt und Steuern bleibt den Bürgern daher nur die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Neubewertung von Haus oder Grundstück zu beantragen. Der Dinslakener Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband rät sogar von einem Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid für 2012 ab. Ein Einspruch sei nur dann sinnvoll, wenn beim Finanzamt die Aktualisierung der Einheitswertbescheide beantragt werde.

Daniel Minzenmay, Geschäftsführer von Haus und Grund, sieht dabei allerdings die Gefahr, dass durch die Neubewertung die ganze Angelegenheit für die Grundstückseigentümer eher teurer wird. Weil die Grundsteuer ein Eckpfeiler der Kommunalfinanzierung sei, könne kaum erwartet werden, dass eine Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen zu niedrigeren Werten führen werde. Minzenmay: "Ob eine Neuregelung aufkommensneutral sein wird und ob der einzelne Grundeigentümer persönlich nicht noch höher als bereits jetzt belastet wird, ist nicht unbedingt absehbar."

(RP/rl)
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