Dinslaken: Gutachten belastet Angeklagte
VON SEBASTIAN MÜHLEIS - zuletzt aktualisiert: 11.07.2009Dinslaken (RPO). Nach Aussage einer Ärztin rühren die schweren körperlichen Schäden eines 52 Jahre alten Lohbergers nicht von seiner Alkoholsucht her, sondern von den Tritten der Angeklagten. Ein Urteil fiel am Landgericht noch nicht.
Der Schachzug des Verteidigers ging ins Leere: Nein, die gravierenden körperlichen Schäden des 52 Jahre alten Opfers – Schwindelgefühle, Gangunsicherheit, Gleichgewichtsstörungen, schwere Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen – rühren nicht von dessen Alkoholsucht her, wie der Verteidiger spekulierte.
Für diese Gebrechen, das machte gestern die Hausärztin des Opfers deutlich, sind ganz allein die zwei Angeklagten verantwortlich: Ein 32-jähriger Mülheimer und ein 19-jähriger Dinslakener stehen wegen versuchten Totschlags vor Gericht, weil sie offensichtlich dem 52-jährigen Lohberger im Dezember 2008 durch Fußtritte schwere Kopfverletzungen zugefügt haben.
Ende in Sicht
Langsam aber sicher ist ein Ende der Verhandlung in Sicht: "Es sind keine Zeugen mehr offen, und nach der heutigen Verhandlung müssen wir nur noch einen Beweisantrag prüfen, so dass ich davon ausgehe, dass wir die Beweisaufnahme bei der kommenden Verhandlung schließen können", resümierte der Richter gestern.
Der vierte Verhandlungstag ging wider Erwarten ohne Urteil zu Ende – und überraschend schnell. Nach vier Zeugenaussagen war bereits nach etwas mehr als einer Stunde wieder Schluss. Der Richter vertagte die Verhandlung erneut.
Im Mittelpunkt der Zeugenbefragung stand der Gesundheitszustand des Opfers vor der Tat. Die meiste Zeit entfiel auf die Ausführungen der 49 Jahre alten Hausärztin des Opfers, die neben einem eigenen Gutachten auch Dokumente eines Neurologen und des behandelnden Arztes im Krankenhaus vorlegte.
Keine gravierenden Vorschäden
Von 1999 bis 2003 war die Dinslakenerin die Hausärztin des Opfers, und dann wieder seit 2007. In dieser Zeit kam der Mann immer wieder wegen Rücken- und Schulterbeschwerden zu ihr – andere Krankheiten haben sie an ihm nicht festgestellt.
Auch eine Bemerkung in einem Krankenhaus-Bericht, wonach ein Angriff der Nervenbahnen auch durch den Alkoholmissbrauch entstanden sein könnte, entkräftete die Allgemeinmedizinerin: "Das ist lediglich eine Vermutung, aber durch keinen medizinischen Befund bewiesen."
Die Ärztin versicherte auf Rückfragen des Richters, dass sie abgesehen von einem leichten Bluthochdruck davon ausgehe, dass alle weiteren Probleme des Opfers Folgeschäden des Angriffs der Angeklagten auf ihren Patienten seien.
Im Anschluss an die Hausärztin standen die Schwester des Opfers und ihr Ehemann Rede und Antwort. Auch hier ging es um den Gesundheitszustand vor der Tat sowie den Alkoholmissbrauch.
Von Vorschäden – abgesehen von den Rücken- und Schulterbeschwerden – wollten aber weder der 56-jährige Schwager noch dessen 54-jährige Ehefrau aus Hünxe-Bruckhausen etwas wissen. Alkoholisiert in der Öffentlichkeit hätten sie das Opfer noch nie zu Gesicht bekommen. "Er trinkt eigentlich immer nur zu Hause, das letzte Mal habe ich ihn vielleicht vor 20 Jahren betrunken gesehen", erklärte die Schwester.
Nur ganz kurz wurde gestern noch ein Polizist befragt, der sich während der ersten Verhandlungstermine im Urlaub befand. Er bestätigte aber lediglich die Aussagen seiner Polizeikollegen und lieferte keine neuen Erkenntnisse.
Fortsetzung Mittwoch, 29. Juli; Uhrzeit und Saal stehen noch nicht fest
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