Dinslaken: Haftstrafe für vierfache Mutter
VON HENDRIK GAASTERLAND - zuletzt aktualisiert: 16.02.2010Dinslaken (RPO). Eine 37 Jahre alte Dinslakenerin muss für drei Monate hinter Gitter, weil sie vom Arbeitsamt Geld erhielt und dennoch als Aushilfe arbeitete, ohne die Einkünfte anzugeben.
Urteilsbegründung
Der Richter verwarf die Berufung und hielt das Urteil in erster Instanz für angemessen. "Zwei Bewährungen haben nichts genutzt, warum sollte es jetzt bei einer dritten anders sein? Es reicht einfach nicht für eine positive Prognose, weil Sie einen Schritt zu weit gegangen sind – auch wenn es kein großer war, aber er reicht aus. Es tut mir für das kleine Kind leid, aber bei den ersten drei Kindern haben sie auch schon verantwortungslos gehandelt."
dinslaken/duisburg Das jüngste Kind ist gerade einmal sieben Monate alt und saß während der Berufungsverhandlung im Duisburger Landgericht die ganze Zeit auf dem Schoß der Angeklagten. Insgesamt hat die 37 Jahre alte Dinslakenerin vier Kinder, doch die müssen in nächster Zeit auf ihre Mutter verzichten. Ihre Berufung gegen ein Urteil des Dinslakener Amtsgerichts wurde verworfen und die Beschuldigte muss für drei Monate ins Gefängnis.
Der Duisburger Richter bestätigte somit das Urteil seines Dinslakener Kollegen, der dies im April des vergangenen Jahres aussprach. Die heute 37-Jährige war wegen Betrugs angeklagt, weil sie vom Arbeitsamt Bezüge erhielt, dazu aber als Aushilfskraft auf dem Markt in Voerde Obst und Gemüse verkaufte. Diese zusätzlichen Einnahmen gab sie aber nicht an. "Mein Arbeitgeber meinte, dass ich die nicht angeben muss, weil sie zu gering sind", erklärte die Angeklagte.
Schaden von 450 Euro
Mittlerweile hat die Beschuldigte den Schaden von rund 450 Euro zwar zurückgezahlt, doch da sie zum Zeitpunkt des Betrugs unter zweifacher Bewährung stand, keine gute Sozialprognose besaß und einschlägig vorbestraft war, kam sie dieses Mal um eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung nicht herum. "Sie war vorher mehrfach mit Bewährungsstrafen gewarnt worden und dann kommt es wieder zu einem Eigentumsdelikt. Sie hat gehofft, dass das Einkommen nicht entdeckt wird, obwohl sie zur Tatzeit unter zwei offenen Bewährungen stand", sagte die Staatsanwältin. Der Verteidiger hoffte dagegen auf Gnade beim Gericht: "Es ist kein klassischer Betrugsfall und der Schaden auch relativ gering. Zudem war Beschaffungskriminalität die Ursache für ihre bisherigen Eintragungen, da sie früher heroinabhängig war. Dies ist sie aber seit 2004 nicht mehr und deshalb kann man von einer positiven Sozialprognose sprechen."
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