Dinslaken: Rauchverbot ohne Kontrollen
VON DIRK MÖWIUS UND RALF SCHREINER - zuletzt aktualisiert: 01.07.2008Dinslaken (RPO). Ab Dienstag darf in den Gaststätten, die nicht über einen eigenen Raucherraum verfügen, nicht mehr zur Zigarette gegriffen werden. Wirte sind noch unsicher über die Folgen. Die Stadt Dinslaken geht das Thema „defensiv“ an.
Mit dem Abpfiff für das EM-Endspiel ist auch die Zeit der verqualmten Gaststätten wohl endgültig zu Ende. Heute endet die Übergangsfrist, die trotz des seit Jahresbeginn gültigen Rauchverbots noch die Ausnahme zugelassen hatte. Nur wer über einen eigenen, abgeschlossenen Raucherberich verfügt, darf seine Gäste den Griff zur Zigarette noch erlauben.
Unsicherheit ist groß
Unsicherheit prägt derzeit die Stimmung bei den Wirten. Fast alle befürchten, dass viele Gäste wegbleiben werden. Die Gastronomen hoffen auf die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die noch im Juli getroffen werden soll. Aufgrund von Verstößen der Nichtraucherschutzgesetze der Länder gegen die Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie könnte es doch noch zu einem Wahlrecht für Betriebe bis 100 Quadratmeter kommen. „Das wäre natürlich die optimale Lösung“, sagt Olaf Offers, Präsident des Dehoga (Hotel- und Gaststättenverband) Nordrhein-Westfalen.
Raucherclub gründen
„Der Raucherclub ist die einzige Möglichkeit für kleine getränkeorientierte Betriebe zu überleben. Deshalb unser Angebot“, sagt Olaf Offers. Der Hotel- und Gaststättenverband stellt eine Mustersatzung, Raucherclubaufkleber und weitere Informationen zur Verfügung. Der Wirt überlässt dem eigens zu gründenden Raucherclub seine Räumlichkeiten, damit Vereinstreffen dort abgehalten werden können. Die Konzession bleibe unberührt.
Deshalb zögern die Gastronomen noch, in bauliche Veränderungen zu investieren. Auch die Gründung von Raucherclubs, die von der Dehoga besonders für kleine Lokale vorgeschlagen wird, ist in Dinslaken bisher kaum ein Thema. Einige Wirte warten ab, wie sich die Gäste verhalten und hoffen darauf, dass das Verfassungsgericht das Verbot kippt.
Zumindest mit Streifengängen des Ordnungsamtes müssen die Wirte zunächst nicht rechnen. „Wir werden zunächst die Entwicklung abwarten“, erläutert Stadtpressesprecher Thomas Pieperhoff. „Wenn es Beschwerden oder Konflikte zwischen Gästen und Wirten gibt, kommen wir selbstverständlich auch raus.“ Allerdings nicht, um gleich „Knöllchen“ zu kassieren, sondern um mögliche Kontrahenten zu verwarnen und zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Schließlich gehe es darum, den Rauch zu vertreiben, nicht die Raucher. Das habe auch das Ministerium empfohlen. Die Stadt will nicht als „Raucherpolizei“ auftreten. Das sollten jedoch weder Wirte noch Gäste als Aufforderung zum Weiterpaffen missdeuten. „Wo ein Eingreifen nötig ist, werden wir im Einzelfall auch tätig“, sagt Pieperhoff. Auch sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass bei Verstößen gegen das Rauchverbot empfindliche Strafen drohen. Je nach Art des Verstoßes können zwischen fünf und 1000 Euro fällig werden. Beim Thema Raucherclub ist die Stadt nicht erster Ansprechpartner, erklärte Pieperhoff weiter. Im Zweifel sollten sich Wirte an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wenden. Konkrete Hilfe gibt es auch beim Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga).
DEHOGA-Nordrhein Geschäftsbereich I, zuständig auch für den Kreis Wesel, Amtsgerichtstraße 8b Duisburg, Tel. 0203 41795-0; www.dehoga-nordrhein.de
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