Voerde: Richter warnt Polizist vor Haft
VON SEBASTIAN MÜHLEIS - zuletzt aktualisiert: 22.01.2010Voerde (RPO). Wegen 18-fachen Betrugs muss sich ein 52-jähriger Voerder vor dem Duisburger Landgericht verantworten. Zwar kam es Donnerstag zu keinem Urteilsspruch – klar ist aber: Dem Polizeioberkommissar droht eine Gefängnisstrafe.
Eigentlich sollte Donnerstag eine Entscheidung fallen. Aber auch am fünften Verhandlungstag blieb der Urteilsspruch aus. Allerdings zeichnete sich am Duisburger Landgericht vor der erneuten Unterbrechung deutlich ab, dass sich ein 52-jähriger Voerder auf eine Verurteilung einstellen muss – und auf welches Strafmaß. Der Polizeioberkommissar ist wegen 18-fachen Betrugs angeklagt.
In einer Art Exkurs wies der Richter den Angeklagten zum Abschluss des fünften Tages bestimmt darauf hin, dass sich die Strafe zwar nicht erhöhen, sehr wohl aber verschlechtern könne – falls der Polizist auf seiner Berufung beharre. "Und nach aktuellem Stand der Dinge ist eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch", ergänzte der Richter. Im Klartext bedeutet dies: Vor dem Weseler Amtsgericht war er am 9. Juni 2008 zu einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Und mehr als die 18 Monate erwarten ihn also auf keinen Fall. Allerdings könnte die Strafe ohne Bewährung ausgesprochen werden. Das heißt: Der Polizist müsste ins Gefängnis.
So geht's weiter
Termin Die Fortsetzung ist für Montag, 1. Februar, ab 9 Uhr, Saal 157, Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, angesetzt. Die Sitzung ist öffentlich.
Ärzte-Doppel Nach der Vernehmung von zwei weiteren Ärzten soll die Beweisaufnahme endgültig geschlossen werden.
Letzte Chance: keine Berufung
Genau darauf scheint es hinauszulaufen, sollten die letzten beiden Zeugen, die in der Fortsetzung noch vernommen werden, nicht vollkommen neue Erkenntnisse ans Tageslicht fördern – wovon nach aktuellem Erkenntnisstand nicht auszugehen ist. Die letzte Möglichkeit, einer Gefängnisstrafe zu entgehen wäre eine Rücknahme der Berufung – sofern die Staatsanwaltschaft zustimmt.
In den Jahren 2003 bis 2005 hatte sich der 52 Jahre alte Angeklagte immer wieder bei der Kreispolizeibehörde Wesel krank gemeldet. Zunächst wegen Rückenbeschwerden, später wegen Depressionen. Gleichzeitig, so der Vorwurf, arbeitete er in seiner Baufirma – vermutlich sogar als Vollzeitchef.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Bewährungsurteil des Weseler Amtsgerichts ebenfalls Berufung eingelegt, verbunden mit der Forderung nach einer höheren Strafe – nämlich 22 Monate Gefängnis. Inzwischen ist die Anklagevertretung bereit, ihre Berufung zurückzunehmen. Vorausgesetzt, der Polizist und sein Anwalt würden den Prozess nicht weiter in die Länge ziehen und ihre Berufung zurückziehen.
Ursprünglich sollte die Beweisaufnahme gestern enden. Zwei Anträge des Verteidigers, zwei weitere Ärzte als Zeugen zu hören, verhinderten dies. Gestern berief das Gericht den Psychiater und den Psychotherapeuten des Angeklagten in den Zeugenstand. Auch sie entkräfteten die Vorwürfe gegen den Polizisten genau wie die anderen befragten Ärzte nicht. Sie bestätigten zwar, dass "wahrscheinlich eine Depression vorlag". Gründe dafür, dass er in seiner Baufirma arbeitete, nicht aber bei der Behörde, lieferten sie nicht.
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