Dinslaken: Schmands Anwalt: Geldstrafe ist mild
zuletzt aktualisiert: 21.01.2010Dinslaken (RPO). Der seit Sommer 2008 suspendierte Dinslakener Sozialdezernent Klemens Schmand hat die beiden Fälle von Vorteilsnahme im Amt, die einen gerichtlichen Strafbefehl gegen ihn nach sich zogen, zugegeben. Das erklärte Mittwoch Schmands Rechtsbeistand, der Düsseldorfer Anwalt Dr. Rüdiger Deckers, auf Anfrage unserer Redaktion.
Deckers hat Rechtsmittel gegen den Strafbefehl eingelegt, weshalb es zu einer Hauptverhandlung vor dem Dinslakener Amtsgericht kommen wird. Dieser Widerspruch bezieht sich laut Deckers jedoch nicht auf die Vorteilsnahme, sondern alleine auf den zusätzlichen Vorwurf der Urkundenunterdrückung. Diesen Vorwurf hält Schmand seinem Anwalt zufolge für enger mit seinen Amtspflichten verbunden als die Vorteilsnahme und pocht in diesem Fall auf seine Unschuld. Würde Schmand in der Hauptverhandlung vom Vorwurf freigesprochen, er habe eine Akte verschwinden lassen wollen, könnte sich das nach Auskunft des Rechtsanwalts strafmindernd auswirken. "Aber das Strafmaß ist Herrn Schmand gar nicht wichtig, er will seine Unschuld in diesem Punkt beweisen", sagte Deckers und fügte hinzu, dass er und sein Mandant das bisherige Strafmaß für ausgesprochen milde hielten.
Für Vorteilsnahme und Urkundenunterdrückung hat das Amtsgericht Dinslaken eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Euro festgesetzt. Sofern der von der Staatsanwaltschaft Duisburg beantragte Strafbefehl rechtskräftig wird, ist Schmand vorbestraft. Den Sachverhalt der Urkundenunterdrückung erläutert Rechtsanwalt Deckers wie folgt: Als die Staatsanwaltschaft Duisburg im Sommer 2008 die Amtsräume von Schmand durchsuchte, stießen die Ermittler auf eine Akte, die der Dezernent ihrer Meinung nach verschwinden lassen wollte. Schmand dagegen beteuert, die Akte ordnungsgemäß angefordert zu haben, was im Computer der Stadtverwaltung nachzuprüfen sei. Außerdem habe die Akte offen auf seinem Schreibtisch gelegen. Von Unterdrückung könne keine Rede sein.
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