Dinslaken: Spritztour im Drogenrausch
VON FLORIAN LANGHOFF - zuletzt aktualisiert: 10.01.2008Dinslaken (RPO). Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung wegen Diebstahls und anderer Delikte hatte das Amtsgericht Dinslaken gegen einen 26-Jährigen verhängt. Gestern verhandelte das Landgericht seine Berufung.
Zwangsentzug
Hat ein Angeklagter einen Hang zu Alkohol oder anderen Rauschmitteln und begeht unter deren Einfluss eine Straftat, so kann ihn das Gericht in einer Entziehungsanstalt unterbringen, sofern eine Aussicht auf Heilung oder der Bewahrung vor einem Rückfall in die Abhängigkeit besteht.
dinslaken/Duisburg Alkohol im Blut, Drogen konsumiert und dazu noch keinen Führerschein. In dieser Situation befand sich der 26-jährige Angeklagte in der Nacht zum 13. Januar 2007, in der er mit einem gestohlenen Wagen einen Unfall baute.
Unfall im Vollrausch
Bei einem Bekannten hatte er sich zuerst den ganzen Tag über mit Bier und Wodka betrunken. Am Abend gesellten sich zum hohen Alkoholpegel noch Cannabis und Amphetamine. Mit derartig viel Rauschmitteln im Blut war der Angeklagte auf dem Weg nach Hause, als er einen Lieferwagen mit leicht offenstehender Türe entdeckte. „Ich war einfach neugierig und wollte nur eine Runde fahren. Über die Konsequenzen habe ich mir keine Gedanken gemacht“, sagte der Angeklagte vor dem Duisburger Landgericht. Er hatte die Tür des Transporters geöffnet, die Wagenschlüssel im Handschuhfach entdeckt und war dann zu einer Spritztour aufgebrochen, die schließlich an einem Baum endete. Schockiert war der junge Mann vom Unfallort geflüchtet, war aber schließlich von Polizeibeamten aufgegriffen worden. Er hatte sich gegen eine Blutabnahme gewährt, bis ihn drei Beamte überwältigen konnten. Seine Blutprobe enthielt einen Alkoholgehalt von 2,7 Promille. Dass er sich an den Unfall nicht mehr erinnern konnte, kann da wenig überraschen. Gestern zeigte sich der Angeklagte reumütig. „Ich bereue, was ich gemacht habe und bin heilfroh, dass ich niemanden verletzt habe“, sagte er.
Entzug statt Gefängnis
Wegen einer anderen Straftat, befindet sich der 26-jährige Angeklagte bereits in einer Entzugsanstalt im Maßregelvollzug. „Wir haben ihn dort als überdurchschnittlich engagierten und offenen Patienten erlebt“, sagte die Sozialarbeiterin, die ihn dort während seiner Suchttherapie begleitet. Das war dem Richter und den Schöffen am Landgericht allerdings nicht genug, um die vom Dinslakener Amtsgericht verhängte Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. „Er scheint zwar auf einem guten Weg zu sein, aber das ist alles noch Zukunftsmusik. Daher bestehen berechtigte Zweifel an einer positiven Sozialprognose“, kommentierte der Richter diese Entscheidung. Daraufhin stellte die Verteidigerin den Antrag, die Schuldfähigkeit ihres Mandaten untersuchen zu lassen und auch zu überprüfen, ob von einer weiteren Haftstrafe abgesehen werden könnte, um dem 26-jährigen die Fortsetzung seiner Suchttherapie zu ermöglichen. Das Gericht setzte das Verfahren aus, um den Angeklagten von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen.
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