Dinslaken/Duisburg: Unternehmer will Geld vom Wendler
VON BIRGIT LAMEYER - zuletzt aktualisiert: 25.01.2013 - 14:28Dinslaken/Duisburg (RPO). Erneut muss sich das Duisburger Landgericht mit einer Zivilklage gegen Michael Wendler befassen. Es geht um eine Rechnung eines Trockenbauers in Höhe von 25.000 Euro. Am Freitag verhandelte das Gericht die Klage des Unternehmers.
Vor etwa zwei Jahren hatte der Mann mehrere Arbeiten an der Ranch des Schlagersängers in Dinslaken ausgeführt. Die verlangten Zahlungen stehen immer noch aus. Der Anwalt des Sängers bestritt allerdings, dass die Forderung begründet ist. Er bemängelte, dass die Arbeiten – größtenteils in Galerie und Schwimmbereich – nicht zufriedenstellend ausgeführt worden seien. Unter anderem sprach er von Maßungenauigkeiten der Arbeiter, die zu Fehlern führten. Aufgrund falscher Berechnungen sei es nun unmöglich, die Möbel wie geplant anzuordnen. Die Kosten für die Beseitigung der angeblich durch den Unternehmer verursachten Schäden würden doppelt so hoch sein wie die offene Forderung des Unternehmers, sagte der Anwalt.
Das Duisburger Landgericht fand im Zivilprozess am Freitag keine Lösung. Die Vorträge der Parteien seien „zu wenig substantiell“. Zumal ihr das seitens des Dinslakeners in Auftrag gegebene Gutachten gar nicht vorgelegt worden sei, sagte die Richterin. Sie könne sich überhaupt kein Bild davon machen, für welche Mängel der Unternehmer überhaupt verantwortlich gemacht werden dürfe. Der Kläger trug vor, dass er eventuell bereit sei, in zwei der fünf Fälle nachzubessern. Dafür müsse er sich vor Ort ein Bild machen dürfen. Das sei ihm in der Vergangenheit allerdings verwehrt worden. Außerdem habe es damals keine förmliche Abnahme gegeben. Trotz mehrerer Angebote, die Schäden zu beseitigen, habe Wendler ihm bisher keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Er habe dies zwar nicht konkret abgelehnt, aber einfach nicht auf Anfragen reagiert.
Die Richterin legte fest, dass alle Parteien die Möglichkeit haben müssen, sich vor Ort ein Bild zu machen. Weiter müsse geprüft werden, ob tatsächlich bauliche Mängel vorlagen, bevor der Trockenbauer seine Arbeiten begann. Dies müsse noch im Februar geschehen. Dann müsse man erneut darüber reden, ob die Firma nachbessern könne. Möglich sei auch, dass man sich anders finanziell einige. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.




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