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Duisburg: 2800 Euro steckten in Altkleidung

VON JOSEF POGORZALEK - zuletzt aktualisiert: 30.04.2008

Duisburg (RPO). Ein Mann, der sich beim Verein „Bürger für Bürger“ mit Kleidung eindecken wollte, fand darin Geld. Der Hilfsverein könnte es gut gebrauchen. Doch wer Fundsachen einfach behält, und mag der Zweck noch so gut sein, macht sich strafbar.

Rolf Karling in der Kleiderkammer des Vereins „Bürger für Bürger“ an der Brahmsstraße. Jede Menge Kleiderspenden landen hier. Von wem sie stammen, lässt sich nachträglich kaum mehr feststellen.  Foto: RPO
Rolf Karling in der Kleiderkammer des Vereins „Bürger für Bürger“ an der Brahmsstraße. Jede Menge Kleiderspenden landen hier. Von wem sie stammen, lässt sich nachträglich kaum mehr feststellen. Foto: RPO

rheinhausen Eine Gewissensfrage: Mal angenommen, Sie finden einen größeren Geldbetrag, sagen wir mal 2800 Euro, – was tun Sie damit? Vor dieser Situation stand ein Mann, der immer wieder mal die Vereinsräume von „Bürger für Bürger“ aufsucht. Besonders wohlhabend wird er kaum sein. „Er holt regelmäßig eine Lebensmittelration für seine Familie ab“, berichtet Vereinschef Rolf Karling. Am vergangenen Samstag nahm der aus der Türkei stammende Mann neben den Lebensmitteln auch einige gebrauchte Kleidungsstücke mit; der Verein bekommt viele Kleiderspenden, die er an Bedürftige weiter gibt. Kurze Zeit später war der Mann wieder da. Diesmal brachte er seine Tochter als Dolmetscherin mit. Er sei gläubiger Moslem, ließ er seine Tochter sagen. Zweimal sei er in Mekka gewesen. Allah sage, das man so etwas nicht behalten dürfe. Dabei hielt er Rolf Karling Geld hin, genau 2800 Euro, die in der Kleidung gesteckt hatten.

„Bürger für Bürger“ könnte das Geld gut gebrauchen, zum Beispiel um endlich die mobile Ambulanz für „Illegale“ und andere Bedürftige auf den Weg zu bringen. „Ein Verein, der mit uns kooperieren wollte, ist wegen der Kosten abgesprungen“, berichtet Karling. Doch die 2800 Euro einfach einstecken, das bringt der Vereinschef nicht übers Herz. „Man weiß ja nicht, woher das kommt. Ich nehm doch keiner armen Oma 2800 Euro weg!“ Deswegen soll das Geld auch dem Eigentümer zurück gegeben werden, wenn sich dieser meldet. Allerdings muss er glaubhaft belegen, dass ihm das Geld wirklich gehört. Deshalb verraten wir auch nicht, wo das Geld genau steckte. Karling und seine Vereinskollegen wissen nicht mehr, von wem die Kleiderspende kam. „Nach einer Renovierung unserer Räume haben wir Kartons, Tüten und Säcke aufgemacht, die sich im Lauf von drei Monaten angesammelt hatten.“

Info

94 Euro Finderlohn

Wird der Eigentümer bekannt, so steht dem Finder die Zahlung eines Finderlohns durch den Eigentümer in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro zu. Ist der Wert höher, wird der über 500 Euro hinaus gehende Betrag mit drei Prozent Finderlohn vergütet. Bei 2800 Euro beträgt der Finderlohn also insgesamt 94 Euro.

Bei gefundenen Tieren ist der Finderlohn auf 3 Prozent festgesetzt. Er ist nach billigem Ermessen festzusetzen, wenn die Sache nur für den Verlierer einen Wert hat.

Wird die Sache in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder in einer Behörde gefunden, gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn; für Werte, die darüber hinaus gehen, nur die Hälfte des normalen Finderlohnes.

(Quellen: Stadt Duisburg / Wikipedia)

Fundsachenunterschlagung

Einfach so das Geld behalten, und sei es für einen noch so guten Zweck, das dürfte Karling auch gar nicht. „Das wäre Fundunterschlagung“, erklärte gestern Polizei-Pressesprecher Reinhard Pape. Und das sei keine Lappalie, sondern eine Straftat. Laut Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. „Bei 2800 Euro hört der Spaß eindeutig auf“, meinte Pape. Für die Polizei stellt sich auch die Frage, ob das Geld womöglich aus einer Straftat stammt.

Nur Funde im Wert bis zehn Euro dürfen behalten werden. Sonst muss der Fund an ein Fundbüro (gibt’s in jedem Bezirksamt) oder die Polizei übergeben werden. Ist der Eigentümer nicht feststellbar, kann der Finder nach sechs Monaten den Fund bekommen. In jedem Fall steht dem Finder ein Finderlohn zu (siehe Info). „Den kann man sofort abziehen“, sagt Reinhard Pape. Dann könnte der Verein „Bürger für Bürger“ doch noch von dem Fund profitieren, ganz legal und ohne schlechtes Gewissen. Nur: Für die mobile Ambulanz würde der Finderlohn nicht reichen.

Quelle: RP

 
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