Duisburg/Köln 30 000 Seiten - die Akte Loveparade

Duisburg/Köln · Kurz vor dem dritten Jahrestag der Katastrophe von Duisburg mit 21 Toten steht die Ermittlung vor dem Abschluss. Die strafrechtliche Bewertung möglicher Fahrlässigkeiten beginnt jedoch erst – und wird wohl noch lange andauern.

Loveparade-Katastrope: Bauarbeiten an der Unglücksrampe
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Loveparade-Katastrope: Bauarbeiten an der Unglücksrampe

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Foto: Hohl, Ralf

Kurz vor dem dritten Jahrestag der Katastrophe von Duisburg mit 21 Toten steht die Ermittlung vor dem Abschluss. Die strafrechtliche Bewertung möglicher Fahrlässigkeiten beginnt jedoch erst — und wird wohl noch lange andauern.

Laut einer Pressemitteilung seiner früheren Kollegen genießt der langjährige Chef von Duisburgs uniformierter Polizei seinen Ruhestand. Dieser sei wohlverdient. "Nach mehr als 44 Dienstjahren freut sich der bekennende Weinliebhaber jetzt darauf, die neugewonnene Freizeit im Feriendomizil auf Mallorca zu verbringen", teilte das Duisburger Präsidium im Januar mit. Zahlreiche Großeinsätze in Düsseldorf, Dortmund und Duisburg habe der erfahrene Polizeiführer erfolgreich geleitet. Was nicht in der Mitteilung stand: Der heute 63-Jährige war der verantwortliche Polizeiführer bei der Loveparade am 24. Juli 2010.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt gegen den Polizeiführer als einen der 15 Beschuldigten (zwischenzeitlich waren es 17) nach der Loveparade-Katastrophe vom 24. Juli 2010, bei der 21 Menschen starben und mehr als 500 verletzt wurden. Bei Aufnahme der Ermittlung erhob die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Beschuldigt werden zehn Angestellte und ehemalige Bedienstete der Stadt Duisburg, zum Teil in leitenden Positionen. Einer der städtischen Beschuldigten ist verstorben.

Zudem wird ermittelt gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent. Nicht mehr von der Staatsanwaltschaft beschuldigt wird der Organisationsleiter der Loveparade. Die Ermittlungsakte umfasst mehr als 30 000 Seiten. Sie beinhaltet hunderte Zeugenaussagen, Fotos, Dokumente und Videodateien. Gegen den abgewählten Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland und Lopavent-Chef Rainer Schaller geht die Staatsanwaltschaft nicht vor. Sie wurden nur als Zeugen befragt.

Wie schwer es die Ermittler haben, Vorwürfe strafrechtlich zu erhärten, zeigt der Umgang mit Adolf Sauerland. Trotz etlicher Hinweise konnte ihm keine entscheidende Beteiligung an den Planungen der Loveparade nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft soll der Meinung sein, dass durch Zeugenaussagen und die sichergestellten Dokumenten belegt werden könne, dass Sauerland von den wichtigen Entscheidungen und Abläufen gewusst haben muss. Seine Vernehmung fand rund eineinhalb Jahre nach der Katastrophe statt. Sauerland wurde am 12. Februar 2012 bei einem Bürgerentscheid als OB abgewählt.

Ähnlich schwer dürften es die Ermittler haben, den anderen städtischen Mitarbeitern einen strafrechtlich relevanten Vorwurf nachzuweisen. So soll es rechtlich zweifelhaft sein, ob leitende Angestellte des Bauordnungsamtes am Tag der Loveparade am Veranstaltungsort hätten sein müssen, um die an die Sondernutzungsgenehmigung gekoppelten Auflagen (unter anderem die Einrichtung der Lautsprecheranlage) im Karl-Lehr-Tunnel zu überprüfen. Den Ermittlungen zufolge war nämlich niemand vom Bauordnungsamt am Veranstaltungstag vor Ort. Ebenfalls fraglich soll sein, ob städtische Beschuldigte für die Genehmigung des Sicherheitskonzeptes strafrechtlich belangt werden können. Das Konzept soll laut Staatsanwaltschaft völlig unzureichend gewesen sein, obwohl es Grundvoraussetzung für die Genehmigung der Loveparade war. Die Ermittler sollen deshalb der Frage nachgegangen sein, wie so ein lückenhaftes Dokument überhaupt genehmigt werden konnte. Doch das lässt sich offenbar nicht eindeutig klären. Denn im Bauordnungsgesetz von Nordrhein-Westfalen soll nicht explizit festgelegt sein, wie Stadtverwaltungen in solchen Fällen, also ein Sicherheitskonzept zu genehmigen, verfahren müssen. Eine Möglichkeit ist es, das Sicherheitskonzept in einer Gesprächsrunde vorzutragen. Sollten dabei keine Einwände erhoben werden, gilt das Konzept ohne Nachfrage als angenommen — und das könnte in Duisburg so geschehen sein.

Anders als die Bediensteten des Bauordnungsamtes war der beschuldigte Polizeiführer am Tag der Katastrophe im Einsatz am Veranstaltungsort. Er soll laut Staatsanwaltschaft gewusst haben, dass die Polizeiketten mit zu wenigen Kölner Bereitschaftspolizisten nicht zu halten gewesen seien. Doch das soll sich in den Vernehmungen etlicher Polizisten nicht bestätigt haben. Diese Aussagen sollen es eher als zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Polizeiführer überhaupt von der Bildung der letztlich zu schwachen Polizei-Ketten im Tunnel wusste.

Nach der Katastrophe am Fuß der Rampe eingetroffene Polizei- und Rettungskräfte sollen die Belastungen geschildert haben, denen die Kölner Bereitschaftspolizisten ausgesetzt waren. Die Polizisten, die die Ketten — angeblich standen jeweils 20 Beamte auf der kompletten Tunnelbreite Tausenden Loveparade-Besuchern gegenüber — nicht halten konnten, sollen die ersten gewesen sein, die dabei halfen, die Verletzten zu retten und die Toten zu bergen.

Der Düsseldorfer Stabs-Leiter soll von der Kölner Ermittlungsgruppe zur Loveparade erst im Frühjahr 2011 über mehrere Tage vernommen worden sein. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Staatsanwaltschaft ihren Zwischenbericht mit der Benennung der Beschuldigten und der Tatvorwürfe bereits gegenüber dem Justizministerium abgegeben. Von den überrannten Polizeiketten in den Tunneln soll der Beamte überhaupt erst am Tag nach der Loveparade erfahren zu haben. Es soll zudem keinen Hinweis darauf geben, dass die Existenz der beiden fraglichen Polizeiketten überhaupt irgendeinem Beamten des Führungsstabes während der Loveparade bekannt gewesen ist — auch nicht dem beschuldigten Polizeiführer.

Das Geschehen im Bereich der Rampe steht im besonderen Fokus der Ermittler. Der Sicherheitskoordinator auf der Rampe hat unter den Lopavent-Mitarbeitern von Beginn an eine Schlüsselrolle eingenommen. Er hatte bereits kurz nach dem Unglück von Kommunikationsproblemen zwischen ihm, der Security Leitstelle und der Polizei berichtet. Diese Probleme könnten aber noch schwerwiegender sein als bisher bekannt. Der Mitarbeiter soll schon im Vorfeld im Unklaren darüber gelassen worden sein, unter welchen Voraussetzungen er überhaupt entscheiden durfte, zum Beispiel die Eingänge dicht zu machen. Es könnte auch sein, dass er niemals etwas von einem Sicherheitskonzept erfahren hat. Angeblich soll sein Versuch, kurz vor dem Unglück die Leitstelle für die Situation zu sensibilisieren, abgewiesen worden sein.

Erschwerend für eine strafrechtliche Bewertung könnte werden, dass die Aussagen der Lopavent-Mitarbeiter voneinander abweichen sollen. So soll der Produktionsleiter gesagt haben, dass er sich mehr auf das Gelände konzentriert habe, weil er die Rampe in guten Händen wusste. Der dort tätige Sicherheitskoordinator war aber angeblich vorab nie etwa in Notfallszenarien involviert. Offensichtlich aber war die mögliche Problematik der Situation an der Rampe vorweg vielen Beteiligten bewusst. Die Schwierigkeit für die Staatsanwaltschaft besteht darin, den Einzelnen ein fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.

Wie schwer sich ein hinreichender Tatverdacht belegen lässt, könnte sich bei der nicht installierten Lautsprecheranlage im Tunnel und an der Rampe zeigen. Dass diese Anlage nicht existierte und auch kein Ersatz herangeschafft werden konnte, soll an einer Verkettung unglücklicher Umstände liegen, die kaum an einem einzelnen Versagen festzumachen ist.

(RP)
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