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Duisburg/Düsseldorf: Altstadt-Brandstifter psychisch belastet

zuletzt aktualisiert: 10.03.2010 - 16:31

Anscheinend hat der mutmaßlicher Brandstifter aus Duisburg, der wie berichtet eine Vielzahl von Bränden in Duisburg und Düsseldorf gelegt haben soll, in Zeiten besonderer psychischer Belastung verstärkt gezündelt.

Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht dürfen nicht überholt werden. Foto: ddp

Am Mittwoch sagte ein Sachverständiger zur Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Sein Fazit: Der Mann ist weder schuldunfähig noch vermindert schuldfähig. Für seine Taten wäre er demnach strafrechtlich verantwortlich zu machen.
Allerdings, so führte der Sachverständige weiter aus, handele es sich um einen Erwachsenen mit der Reife eines Jugendlichen. Er befürworte eine Bestrafung nach dem Jungendstrafrecht.

 Dabei müsse der Mann therapeutisch begleitet werden: „Man muss an der Persönlichkeitsentwicklung arbeiten, die intellektuellen Kompetenzen dazu hat er“, folgerte er. Dann sei die Wiederholungsgefahr relativ gering. Eine Persönlichkeitsstörung mit „pyromanischem Suchtverhalten“ halte er für nicht sehr wahrscheinlich. Der junge Mann habe nicht durchgängig, sondern nur in Situationen starker emotionaler Belastung gezündelt. Allerdings könne man in diesem Alter ohnehin schwer erkennen, ob eine Persönlichkeitsstörung vorliege, weil die Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei.

Der Angeklagte, der den Ausführungen des Sachverständigen ohne sichtbare Regung folgte, hatte sich kooperativ gezeigt und mit dem Jugendpsychiater gut zusammengearbeitet. Auch der Richter beschrieb ihn als „sehr zugänglich und freundlich“. Die Taten wögen allerdings schwer und es sei klar, dass er weder mit einer Bewährungsstrafe davonkomme und auch eine „Schmalspurtherapie“ nicht ausreiche. Der Angeklagte hatte den Wunsch geäußert, während der Jugendhaft, die er auf sich zukommen sehe, eine Ausbildung machen zu dürfen. Der Prozess wird am kommenden Dienstag vor dem Duisburger Landgericht fortgesetzt. Dann könnte auch das Urteil fallen.

Quelle: rp

 
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