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Duisburg/Düsseldorf: "Altstadt-Brandstifter" verurteilt

VON PETER KLUCKEN - zuletzt aktualisiert: 16.03.2010 - 13:26

Der 20-jährige Alexander T., der im vergangenen Jahr in Duisburg und Düsseldorf zahlreiche Brände gelegt hatte, wurde am Dienstag zu drei Jahren, acht Monaten Jugendhaft verurteilt. Die Strafe ist bereits rechtskräftig.

Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht dürfen nicht überholt werden.  Foto: ddp
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht dürfen nicht überholt werden. Foto: ddp

Der Prozess gegen den 20-jährigen Alexander T., der im vergangenen Sommer zahlreiche Brände in Duisburg und vor allem Düsseldorf gelegt hatte, verlief wie im Lehrbuch und ging auch so zu Ende: Die Jugendstrafkammer des Duisburger Landgerichts verurteilte gestern Alexander zu drei Jahren, acht Monaten Haft. Noch im Gerichtssaal nahm Alexander das Urteil an; der Staatsanwalt, der vier Jahre Jugendhaft gefordert hatte, verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Brandstifter mit zwei Gesichtern

Der Staatsanwalt meinte, dass Alexander T. zwei Gesichter habe: Zum einen sei da der joviale, unbekümmert wirkende junge Mann. Auf der anderen Seite dieses „Januskopfes” sei der Brandstifter, dessen Taten „gemeingefährlich” waren. Man könne froh sein, dass Alexander T. festgenommen wurde, bevor Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen seien. Alexanders Brandstiftungen seien im Laufe von wenigen Wochen immer gefährlicher geworden. Anfangs habe er nur Mülltonnen angesteckt, später habe er in Düsseldorfer Altstadtkneipen gezündelt.

Info

Kritik an Polizei

In seiner Urteilsbegründung kritisierte der Richter die Düsseldorfer Polizei. Die hatte den damals angetrunkenen Alexander T. bereits am 20. August 2009 wegen eines Containerbrandes vorübergehend festgenommen. Offenbar, so der Richter, seien die polizeilichen Recherchen damals unzureichend gewesen, sonst hätte man darauf kommen können, dass Alexander der schon damals gesuchte Serienbrandstifter war

Alexanders Rechtsanwalt griff das Bild vom Januskopf auf, meinte aber, dass der geständige Brandstifter eher „kopflos” gewesen sei. Die Brände seien „versteckte Hilferufe” gewesen, die Festnahme am 29. September 2009 in Duisburg sei für Alexander eine „Befreiung” gewesen. In der zurückliegenden Untersuchungshaft seien ihm die Folgen seiner Taten erst recht bewusst geworden.

Verurteilung

Der Jugendrichter verurteilte Alexander wegen vollendeter und versuchter schwerer Brandstiftung sowie Sachbeschädigung. Das Gericht ging davon aus, dass Alexander bei den versuchten Brandstiftungen in den Düsseldorfer Altstadtkneipen wirklich wollte, dass es brannte und die Feuerwehr gerufen werden musste. Bei dem großen Feuer an der Schneider-Wibbel-Gasse, wo drei Menschen mit Drehleitern aus einem brennenden Haus gerettet werden mussten, hielt das Gericht dem Angeklagten zugute, dass dieser eigentlich nur Plastikstühle anzünden wollte. Das Feuer war von den brennenden Stühlen auf zwei Heizpilze übergegriffen, die für Meter hohe Flammen sorgten. Gleichwohl müsse man, so der Richter, die „kriminelle Intensität” des Täters in die Waagschale legen. Deshalb sei eine „empfindlich hohe” Strafe zu verhängen. Die Haft sei jedoch auch eine Chance. Alexander könne in der Jugendhaft eine Ausbildung und eine psychologische Therapie absolvieren.

„Nutzen Sie die Chance, die Sie jetzt bekommen”, sagte zum Abschluss der Richter. Alexander T. nickte. Er wird seine Strafe voraussichtlich in einer Jugendstrafanstalt in der Nähe seiner Heimat Rügen verbüßen. Dort gibt es auch Therapieangebote.


 
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