Duisburg: ARGE: Nur wenig Härtefälle in Duisburg
zuletzt aktualisiert: 18.02.2010Duisburg (RPO). Nur eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes liegt der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (ARGE) Duisburg ein Katalog zum Umgang mit Härtefallregelungen vor. Hier werden besondere Regelungen für Hilfebedürftige festgehalten, die einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben". Die ARGE Duisburg kann künftig gegebenenfalls die Kosten für folgende Aufwendungen übernehmen: nicht verschreibungspflichtige Medikamente, wie zum Beispiel spezielle Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei einer ausgebrochenen HIV-Infektion; Putz-oder Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können; Nachhilfeunterricht, wenn es einen besonderen Anlass für die schulischen Probleme des Kindes gibt, wie zum Beispiel eine langfristige Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie. Die Kosten können für sechs Monate oder maximal bis zum Ende des Schuljahres übernommen werden.
Außerdem können regelmäßige Fahrt-und Übernachtungskosten für geschiedene Elternteile übernommen werden, wenn es zur Wahrung des Umgangsrechtes notwendig ist. Nicht unter die Härtefallregelung fallen dagegen die Kosten für Praxisgebühr, Bekleidung bei Übergrößen, Brille, Waschmaschine, Zahnersatz und orthopädische Schuhe Die ARGE Duisburg wies gestern darauf hin, dass die Liste nicht abschließend ist. Grundsätzlich sollen Leistungen nur dann gewährt werden, wenn sonst eine erhebliche Unterversorgung droht. Eine Kostenübernahme müsse jedoch immer im Einzelfall geprüft werden, so die ARGE. Wie viele Härtefälle es in Duisburg gibt, konnte ARGE-Chef Norbert Maul gestern noch nicht sagen: "Es sind wohl nur sehr wenige. Weiteren Aufschluss gibt es aber nächste Woche, wenn erste Anträge gestellt werden."
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