Duisburg Das Outlet-Center steht vor dem Aus

Duisburg · Der Investor, die Douvil GmbH, wollte eigentlich im Dezember mit dem Bau beginnen. Doch Probleme mit dem Finanzamt führen dazu, dass der Traum vom Designer-Outlet-Center jetzt zu platzen droht.

 Die Anwohner können bis auf weiteres in ihren Häusern bleiben.

Die Anwohner können bis auf weiteres in ihren Häusern bleiben.

Foto: Probst, Andreas

In der Siedlung am Zinkhüttenplatz, die ebenso wie die benachbarte Rhein-Ruhr-Halle für das geplante Factory-Outlet-Center abgerissen werden soll, steht inzwischen ein Großteil der Wohnungen leer. Doch möglicherweise sind die Bewohner zu früh ausgezogen. Die Eigentümerin Immeo hat die Mieter darüber informiert, dass das Umzugsmanagement "ausgesetzt" worden sei. Denn das Unternehmen ist von dem Verkauf des Geländes an den FOC-Investor Douvil zurückgetreten.

 Unerwartet viele Probleme bei dem Neubu: Roger Sevenheck, Inhaber der German Development Group und Investor des Duisburger Outlet Centers "Douvil".

Unerwartet viele Probleme bei dem Neubu: Roger Sevenheck, Inhaber der German Development Group und Investor des Duisburger Outlet Centers "Douvil".

Foto: Archiv

Diejenigen, die noch in der Siedlung wohnen, ließen am Dienstag bereits die Korken knallen. Dabei wussten sie da noch nicht, dass auch die Stadt die Daumenschrauben angedreht und dem Investor eine Frist zur Zahlung der fälligen Grunderwerbssteuer gesetzt hat.

Wie berichtet will Douvil, der FOC-Investor, diese Steuer erst dann bezahlen, wenn die Baugenehmigung erteilt ist. Das Finanzamt aber besteht auf der sofortigen Zahlung. Wie zu hören ist, geht es allein bei dem Gelände, das "Immeo" an den Investor verkauft hatte, um einen Steuerbetrag von rund einer Million Euro, den sich die Finanzbehörde zur Not auch vom Verkäufer holen will. Immeo hat durch den Rücktritt vom Verkauf quasi die Reißleine gezogen. Auch die Stadt Duisburg, der ein anderer Teil des Grundstücks gehört, droht mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag. Sie hat dem Investor Zeit bis Donnerstag gegeben. Bis dahin muss er die geforderte Grunderwerbssteuer an das Finanzamt bezahlt haben.

In einer Presseerklärung der Stadt hieß es dazu am Dienstag: "Nachdem die Douvil GmbH gegenüber dem Finanzamt erklärt hatte, die Steuer aus ihrer Sicht begründet vorerst nicht überweisen zu wollten, stellte die Steuerbehörde ihre Forderungen an den Verkäufer, die Stadt Duisburg." Sie habe gegen diese Forderung Einspruch erhoben.

Vom Finanzamt sei am Montag deutlich gemacht worden, dass es den Einspruch ablehnen werde. "Sollte die Douvil GmbH die Steuer nicht innerhalb der von der Stadt festgesetzten Frist bezahlen, wird die Stadt einen entsprechenden Ratsbeschluss zum Rücktritt vom Kaufvertrag herbeiführen."

Der Investor bleibt bei seiner Auffassung, dass das Finanzamt nach dem Grunderwerbssteuergesetz die Möglichkeit habe, die Zahlungsfrist zu verlängern, wenn besondere Umstände vorlägen. "Dieses sehen wir als gegeben an, weil die Vertragsparteien den Vollzug der Kaufverträge bewusst bis zur Erteilung der Baugenehmigung ausgesetzt haben", so seine Stellungnahme. Es sei sichergestellt, dass die Steuer für den Kauf des städtischen Grundstücks kurzfristig erfolge. Im Fall des Immeo-Grundstücks hingegen würde die sehr hohe Forderung des Finanzamtes zum jetzigen Zeitpunkt zu einem "extremen Liquiditätsentzug" führen, so die Douvil GmbH. Immeo sei weiter an dem Outlet-Projekt interessiert. Darum seien "konstruktive Gespräche" geplant, die klären sollen, "in welchem Rahmen die Zusammenarbeit fortgesetzt wird".

Die Baugenehmigung, von der Douvil die Zahlung des hohen Grunderwerbssteuer-Betrags abhängig macht, ist allerdings nicht in Sicht. Denn vor allem das "Grillo-Problem" muss dafür geklärt sein. Wie berichtet lagern bei dem Unternehmen gegenüber vom Outlet-Standort Stoffe, von denen bei einem Störfall Gefahr für Leib und Leben ausgehen könnte — so verkürzt das Fazit eines Gutachtens, das im Zusammenhang mit der Baugenehmigung eingeholt werden musste. Grillo beruft sich auf Bestandsschutz und hat bislang keine Bereitschaft erkennen lassen, diese Stoffe "einzuhausen", also in geschlossenen Hallen zu lagern.

Es ist nun Aufgabe der Bezirksregierung zu entscheiden, ob dennoch eine Baugenehmigung erteilt werden kann oder nicht. Dass von den gelagerten Stoffen auch dann für die Bürger Gefahren ausgehen könnten, wenn das FOC nicht gebaut wird, ist nicht Gegenstand der aktuellen Prüfung.

(csi/top)
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