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duisburg loveparade tunnel masse PANORAMA klettern apn
  Foto: dapd, APN
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Ein Protokoll des Versagens: Der Ermittlungsbericht zur Loveparade-Katastrophe

VON JÖRG ISRINGHAUS UND ULLI TÜCKMANTEL - zuletzt aktualisiert: 11.07.2011 - 15:16

Duisburg (RP). Auf mehr als 400 Seiten zeichnen die Ermittler ein erschreckendes Bild des Versagens von Stadt, Veranstalter und Polizei. 

Jürgen Dressler, inzwischen aus dem Amt geschiedener Stadtplanungs-Dezernent der Stadt Duisburg, galt bislang als forscher Kritiker des Oberbürgermeisters und dokumentierter Mahner vor den Gefahren der Loveparade 2010.

Auf einem Besprechungsvermerk über eine Konferenz mit etlichen Beteiligten über den Brandschutz, die Beschränkung der Besucheranzahl und die Entfluchtung des Geländes, vermerkte Dressler am 21. Juni 2010 handschriftlich: „Ich lehne aufgrund dieser Problemstellung eine Zuständigkeit und Verantwortung von V/62 ab. Dieses entspricht in keinerlei Hinsicht einem geordneten Verwaltungshandeln u. einer sachgerechten Projektsteuerung. Die Entscheidung in allen Belangen obliegt II.“

Dieses Dokument veröffentlichte die Stadt Duisburg im August 2010 als Anlage 25 ihrer „Untersuchung des Verwaltungshandelns aufseiten der Stadt Duisburg anlässlich der Loveparade“; es ist bis heute im Internet nachzulesen und herunterzuladen. Die Stadt fand das Papier nicht wegen, sondern trotz der Notizen Dresslers wichtig. Es sollte belegen, dass das Rathaus vom Veranstalter Nachweise über Fluchtwege und eine Prüfung der Konzepte durch den Sachverständigen Schreckenberg verlangte.

Die Ermittler bei der Kölner Kriminalpolizei fanden an dem Papier dann doch Dresslers handschriftlichen Vermerk viel interessanter. Laut dem Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg bedeutet sein Vermerk schlicht, dass Dressler als Beschuldigter zu gelten hat und gegen ihn ein entsprechender Anfangsverdacht besteht. „Die Ablehnung der Zuständigkeit ist evident unzutreffend“, heißt es kühl im Juristen-Deutsch der Ermittler. Dressler habe keine „Weisungen oder dergleichen“ ausgesprochen, um die Erteilung einer Genehmigung zu verhindern.

Gegen Dressler bestehe der Verdacht, in „sorgfaltswidriger Verkennung der Sach- und Rechtslage“ gebilligt zu haben, „dass keiner der Mitarbeiter des Bauaufsichtsamts vor Ort sein würde, um den ihnen obliegenden Pflichten nachzukommen.“ Das Kürzel „V/62“ in Dresslers handschriftlichem Vermerk steht für das Bauordnungsamt in seinem Dezernat. Abschieben wollte Dressler demnach die Verantwortung auf „II“, also das Dezernat von Wolfgang Rabe, der von den Staatsanwälten ebenfalls als Beschuldigter geführt wird.

Dressler, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, war im Zusammenhang mit der Planung und Genehmigung der Duisburger Loveparade umfassend „über sämtliche Umstände, Schwierigkeiten und die beabsichtigten Vorgehensweisen“ seines Bauordnungsamts informiert. Und die Absicht des Bauordnungsamtes bestand nach Ansicht der Staatsanwälte darin, nicht zu handeln. Vermerke und E-Mails der Bauordnungsamtsleiterin legten die Schlussfolgerung nahe, „dass sie in Kenntnis der Zuständigkeit ihres Amtes ihre Anwesenheit am 24. Juli 2010 mit der Konsequenz, Maßnahmen treffen zu müssen, vermeiden wollte“.

Offenbar traf die Amtsleiterin dabei auf den Widerstand von Ordnungsamtsleiter Hans-Peter Bölling. „Er ist doch nicht so richtig einverstanden“, teilte sie ihren Mitarbeitern laut Staatsanwaltschaft per Mail mit, „dass keiner von uns am Samstag mit dabei ist, weil wir doch Verstöße dann richtig einschätzen müssten. Ich habe ihm gesagt, dass jeder Verstoß gegen die Auflagen am Veranstaltungstag bezüglich der Fläche von uns nur zu der Aussage führen kann, dann ist das nicht mehr sicher...? Und das kann er auch sagen.“

Das Ergebnis des Versuchs, die eigene Verantwortung auf ein anderes Amt abzuschieben und die Auflagen der ohnehin nach staatsanwaltlicher Auffassung rechtswidrig erteilten Genehmigung nicht zu kontrollieren, fasst die Staatsanwaltschaft unter der Überschrift „Untätigkeit“ so zusammen: „Keiner der involvierten vorgenannten Mitarbeiter des Bauordnungsamtes war am Tage der Veranstaltung vor Ort. Es haben demnach keinerlei Kontrollen dahingehend stattgefunden, ob Genehmigungsinhalte oder erteilte Auflagen tatsächlich durch den insoweit pflichtigen Veranstalter eingehalten wurden. Das insofern in Rede stehende Unterlassen führte dazu, dass weder die fehlende Lautsprecheranlage noch die unzureichende ,Ordnerlage? so wie die fehlende Hindernisfreiheit der Rettungswege erkannt wurden.“

Die Staatsanwaltschaft hält den Mitarbeitern des Bauordnungsamts vor, dass ihnen schon allein aufgrund der Vielzahl von Workshops und Informationsveranstaltungen bewusst gewesen sei, „dass es zu erheblichen Gefahren für die körperliche Integrität der Besucher, insbesondere auch zu lebensbedrohlichen Situationen, ohne weiteres würde kommen können.“ Solche Gefährdungslagen habe es auch bereits bei den Loveparades in Essen und Dortmund gegeben, auch dort sei es zu lebensgefährlichen Situationen gekommen, die letztlich jedoch jeweils durch entsprechende Maßnahmen hätten aufgelöst werden können.

Dokumentationssystem „Lupus“

Das Urteil der Ermittler über die Duisburger Rathausmitarbeiter lautet: „In jedem Falle war es für die handelnden Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes vorhersehbar, dass derartige Gefährdungssituationen und hieraus resultierende Schadensereignisse aufgrund ihrer Versäumnisse würden entstehen können.“ Vom Bild der Stadtverwaltung, die im Prinzip alles richtig gemacht hat, wie es der Rathausbericht vom August 2010 darstellen sollte, bleibt in der Beurteilung durch die Ermittler nichts mehr übrig.

Ähnlich dürfte es NRW-Innenminister Ralf Jäger gehen. Der Bericht zertrümmert nämlich auch das Bild von der fehlerlosen Polizei. Obwohl von den Staatsanwälten in ihrem Zwischenbericht nur der Leitende Polizeidirektor Kuno Simon als Beschuldigter geführt wird, zeichnet der Bericht das Bild einer hoffnungslos mit der Lage überforderten Truppe. Über den damaligen Duisburger Vize-Polizeipräsidenten Detlef von Schmeling heißt es lapidar: „Derzeit ist nicht bekannt, ob und wann sich der stellvertretende Polizeipräsident in der Einsatzzentrale im Polizeipräsidium Duisburg aufhielt und wann er von der Menschenverdichtung, also der sich entwickelnden Gefahreneskalation Kenntnis erlangte.“

Hinsichtlich des Geschehens am 24. Juli aus polizeilicher Sicht hat die Staatsanwaltschaft für ihren Bericht das Dokumentationssystem „Lupus“ ausgewertet. Es zeichnet die interne Kommunikation der Polizei auf. Die auf 20 Seiten aufgeführten Meldungen ergeben zusammengenommen eine Chronologie aus Hilflosigkeit, Überforderungen, Missverständnissen und ehlentscheidungen. Schon um 13.01 Uhr drohte die Vereinzelungsanlage an der Karl-Lehr-Straße durch den massiven Andrang der Raver zum ersten Mal überrannt zu werden.

In den folgenden Stunden gab es an fast allen Sperren fortlaufend Probleme. Zäune wurden eingerissen, Besucher gequetscht, Polizeibeamte gerieten in Notsituationen. Die Lupus-Meldungen dokumentieren eine kontinuierliche Eskalation der Lage, auf die seitens der Polizei mit teils wenig koordiniertem Öffnen und Schließen der Sperren reagiert wurde, bis die Leitstelle um 17.02 Uhr die ersten beiden Toten meldete.

Im Folgenden beschäftigt sich der staatsanwaltliche Bericht mit einzelnen Aspekten des Unglückshergangs. So war eine Ablösung der Polizeikräfte im Tunnelbereich um 14 Uhr geplant, um eine Dienstzeit von zwölf Stunden nicht zu überschreiten. Zu dem vorgesehenen Wechsel kam es jedoch erst gegen 15.30 Uhr, so dass „die zu diesem Zeitpunkt nur bedingt ortskundigen Beamten der 15. BPH bereits in eine schwierige Situation hinein kamen“. Auch vorher geäußerte Bedenken innerhalb der Polizei gegen diese Ablösung werden aufgelistet. Thematisiert wird auch die gestörte Kommunikation der Einsatzkräfte untereinander.

Lautersprecherdurchsagen nicht möglich

So gab es zum einen erhebliche Probleme mit dem Funk, aber auch mit dem Handybetrieb. Dabei zitiert die Staatsanwaltschaft den polizeilichen Auswertebericht der EG Loveparade, der feststellt, dass „zum Zeitpunkt des Unglücks eine Bevorrechtigung der Mobilfunkanschlüsse der Einsatzkräfte weder beantragt noch geschaltet war“. Ein eigenes Kapitel widmet die Staatsanwaltschaft dem nicht vorhandenen Lautsprechersystem auf dem Party-Gelände. Sowohl die Nutzungsänderungsgenehmigung als auch die Sondernutzungserlaubnis für die Karl-Lehr-Straße hätten der Lopavent GmbH auferlegt, „aus Sicherheitsgründen das gesamte Gelände mit einer Lautsprecheranlage auszustatten“.

Am Tag der Veranstaltung habe sich jedoch herausgestellt, dass Lautsprecherdurchsagen nicht möglich waren. Der Bericht zitiert Zeugenaussagen von Polizisten, nach denen eine Lautsprecheranlage „nicht errichtet worden war“. Laut dem Zeugen sagte ein Mitarbeiter von Lopavent, die Kabelwege seien zu lang gewesen.

Quelle: csi
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