OB Sauerlands Stellungnahme wirft Fragen auf: Der Weg zur Abwahl
VON THOMAS REISENER UND JÜRGEN STOCK - zuletzt aktualisiert: 02.08.2010 - 20:32OB Sauerlands Stellungnahme wirft Fragen auf (RPO). Die persönliche Stellungnahme von Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat Fragen nach den Folgen für die Stadt und für Sauerland selbst aufgeworfen. Unsere Redaktion sprach darüber mit Frank Bätge, Inhaber des Lehrstuhls für Kommunalrecht an der Fachhochschule Gelsenkirchen.
Hätte Sauerland nicht auch einfach zurücktreten können? Ja, das wäre möglich gewesen. Wie jeder Beamter hätte der Oberbürgermeister die Möglichkeit seinen Dienstherren um Entlassung zu bitten. "Dem würde der Regierungspräsident unmittelbar und mit Wirkung zum gewünschten Zeitpunkt entsprechen", sagte ein Sprecher von Regierungspräsident Jürgen Büssow gestern. Allerdings habe sich Sauerland noch nicht in seiner Behörde gemeldet. Vorbeugend prüfe das Regierungspräsidium derzeit aber schon mal, welche Versorgungsansprüche Sauerland habe.
Welche Folgen hätte ein Rücktritt gehabt? Dazu gibt es widersprüchliche Aussagen. Bätge, Juristen der Duisburger Stadtverwaltung, des Städte- und Gemeindebundes sowie des Bundes der Steuerzahler gehen davon aus, dass Sauerland dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden müsste und seine Versorgungsansprüche als Oberbürgermeister und als Berufsschullehrer verlieren würde. Laut Innenministerium wären aber lediglich seine Ansprüche aus der aktuellen Amtsperiode (ein Jahr) betroffen. Das Innenministerium hat eine entsprechende Passage erst vor wenigen Tagen auf seiner Website geändert.
Wie geht es jetzt weiter? Der Rat müsste auf seiner nächsten Sitzung am 4. Oktober mit einfacher Mehrheit das Abwahlverfahren einleiten. Dann würde eine namentliche Abstimmung ohne den Oberbürgermeister erfolgen, in der zwei Drittel der Ratsmitglieder der Einleitung des Abwahlverfahrens zustimmen müssten. Kommt diese Mehrheit zustande, müsste ein Abwahltermin festgesetzt werden. Für eine Abwahl genügt die einfache Mehrheit, sofern das mindestens 25 Prozent der wahlberechtigten Bürger sind. Sollte Sauerland nach der Einleitung des Abwahlverfahrens im Rat seinen Amtsverzicht erklären, gälte er als abgewählt und würde seine Pension behalten.
Welche Konsequenzen hätte eine Abwahl? Sauerland würde sein volles Gehalt drei Monate weiter bekommen, danach 71,75 Prozent seiner letzten Bezüge. Seine Amtsgeschäfte in der Verwaltung würde Stadtdirektor Peter Greulich (Grüne) übernehmen. Der Ratsvorsitz ginge an Benno Lensdorf (CDU). Innerhalb von sechs Monaten müssten Neuwahlen organisiert werden. Kann der Rat auch vor dem 4. Oktober über ein Abwahlverfahren entscheiden? Ja, dazu müsste aber eine Fraktion im Duisburger Rat, also SPD, CDU, Grüne, Linke, FDP oder Duisburger Wählergemeinschaft einen Antrag auf Sondersitzung stellen.
Wann hätte die zu erfolgen? Laut Gesetz unverzüglich.
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