Duisburg: Dritter Prozess um Krahestraße
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 29.02.2008 - 09:42Duisburg (RPO). Heinz Nieder muss sich seit gestern erneut wegen derselben Tat vor Gericht verantworten. Vor fast elf Jahren starben nach einer Gasexplosion elf Menschen. Diesmal begann der Prozess in Duisburg.
Die Nasenspitze, der mürrische Mund mit den schmalen Lippen, das stoppelige Kinn - das war alles, was die Zuschauer gestern zu sehen bekamen, als Heinz Nieder (48) den Saal 201 des Duisburger Landgerichts betrat. Schwer verkleidet und vermummt wie in einem Agentenfilm hatte sich der Angeklagte im Prozess um die Hausexplosion, die vor mehr als zehn Jahren sechs seiner Mieter an der Düsseldorfer Krahestraße das Leben gekostet hatte, seinen Weg durch einen Pulk von Pressefotografen und Kamerateams gebahnt.
Es ist das dritte Mal, dass Heinz Nieder wegen seiner Rolle bei der verheerenden Explosion vor Gericht gestellt wird. Die beiden Urteile von Düsseldorfer Richtern hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jeweils als fehlerhaft bezeichnet und aufgehoben. Gestern begann der dritte Prozess.
Im holzgetäfelten Saal des Duisburger Landgerichts folgte die De-Maskierung des Angeklagten. Heinz Nieder legte die große, dunkle Sonnenbrille ab, lüftete die tief ins Gesicht gezogene Sportkappe und zog den langen schwarzen Mantel mit dem hochgeschlagenen Kragen aus.
Zum Vorschein kam ein grauhaariger, gebeugter Mann mit hart gezeichnetem Gesicht und struppigem Vier-Tage-Bart. Sein rechtes Ohr umkringelte ein helles, großes, fast schon antikes Hörgerät, an dem Nieder Lautstärke und Empfindlichkeit regulierte. Denn an diesem ersten Verhandlungstag in Duisburg hatte der 48-Jährige kaum etwas zu sagen, musste eher zuhören, was das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Ramacher zu verlesen hatte: Drei umfangreiche Gerichtsentscheidungen zu diesem Fall - und zugleich eine Zeitreise zurück in das Jahr 2005.
Damals hatte das Bundesverfassungsgericht die Freilassung des Heinz Nieder aus der U-Haft angeordnet. Der Grund: Auch achteinhalb Jahre nach der Tat war noch immer kein rechtsbeständiges Urteil in Sicht. Solche Zustände in einem Rechtsstaat hielt das Bundesverfassungsgericht für unzumutbar.
Nächste Station im gestrigen Vorlese-Marathon: der Mai 2006. Damals hatte das Düsseldorfer Landgericht im zweiten Anlauf keine lebenslange Haftstrafe mehr verhängt wie die Kollegen im ersten Prozess, sondern Nieder zu lediglich dreizehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Während der Verlesung des Urteils zog der Angeklagte eigens eine Lesebrille hervor, las jetzt Wort für Wort die wohlwollende Sichtweise der damaligen Richter mit. Die hatten nämlich keine Tötungsabsicht in seiner Tat erkennen können, hatten ihn bloß wegen Herbeiführens einer Explosion sowie fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Doch zum dritten Teil der gestrigen Verlesung gehörte auch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juli vergangenen Jahres. Darin war die milde Beurteilung des Heinz Nieder gleich wieder aufgehoben und der neue Prozess in Duisburg angeordnet worden.
Was die 48-jährige Hauptperson dazu zu sagen hat? Ob er sich vor dem Duisburger Landgericht dazu äußern will? Diese Fragen sollen am nächsten Prozesstag Anfang März geklärt werden. Prompt hüllte sich Heinz Nieder wieder in seine tiefe Vermummung, bevor er dann langsam aus dem Gerichtssaal schlurfte.
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