Duisburg: Eine Million von Bankkunden verzockt
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 06.12.2007Duisburg (RPO). Die TV-Kameras warteten am Amtsgericht Moers vergeblich. „Als sie hörte, dass auch Fernsehen zu erwarten ist, wurde sie noch nervöser“, berichtet die Verteidigerin von ihrer Mandantin, die sogar Panikattacken bekommen haben soll und zu ihrer Psychiaterin ging. Die Ärztin stellte ein Attest auf: „Verhandlungsunfähig!“ Richter Ulrich Knickrehm kam diese Bescheinigung nicht unbedingt überzeugend vor. Doch diese psychische Labilität passe ins Bild, das er von der nicht inhaftierten Angeklagten gewonnen habe, bestätigte der psychiatrische Gutachter spontan: Schließlich sei auch Glücksspiel ein Muster, ungelösten Probleme auszuweichen. Die 45-jährige Duisburgerin hat als Angestellte der Commerzbank Moers 1,1 Millionen Euro veruntreut und den Großteil davon in den Spielcasinos Aachen und Hohensyburg verspielt. 25 Jahre lang war die Frau in der Bankfiliale beschäftigt. Im Frühjahr 2001 soll sie damit begonnen haben, Geld von Privat- oder Sammelkonten in bar abzuheben oder auf ihr eigenes Konto umzubuchen. Dabei ging sie offenbar so geschickt vor, dass der Betrug erst im Sommer 2005 auffiel. Um die Auszahlungen zu verschleiern, buchte die Angeklagte häufig auch zwischen Kundenkonten hin und her. Den Revisoren der Commerzbank blieben diese Machenschaften über vier Jahre verborgen. Nachdem die insgesamt 229 Fälle gewerbsmäßiger Untreue aufgeflogen waren, entließ die Bank die Frau fristlos.
Ihre Mandantin sei dabei, mit ihrem früheren Arbeitgeber einen Vergleich zu schließen. „Wir können uns hier also auf eine geständige Angeklagte einstellen“, kündigte die Anwältin an. Richter Knickrehm setzte als neuen Termin den nächsten Montag an. „Sagen Sie Ihrer Mandantin, wir haben Erfahrung mit psychisch belasteten Angeklagten und können mit ihnen umgehen“, sagte er. Sollte sich die Angeklagte wieder verhandlungsunfähig schreiben lassen, werde Knickrehm seinerseits eine ärztliche Untersuchung anordnen – und die Frau nötigenfalls polizeilich vorführen lassen, wenn sie nach medizinischem Ermessen verhandlungsfähig ist.
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