Duisburg: Einwohnerantrag abgelehnt
zuletzt aktualisiert: 27.08.2010 - 14:48Der Einwohnerantrag auf Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland ist nicht zulässig. Das gab die Stadt Duisburg am Freitag auf einer Pressekonferenz im Rathaus bekannt. Der Rat wird dennoch in einer Sondersitzung über eine mögliche Abwahl Sauerlands entscheiden.
"Der Antrag ist laut Gemeindeordnung unzulässig", sagt Astrid Jochum, Juristin und Leiterin des Referates für Bürgerengagement der Stadt Duisburg. Die Abwahl des Oberbürgermeisters einzuleiten, sei kein zulässiger Gegenstand eines Einwohnerantrags, heißt es in der Begründung.
Mehr als 10.000 Unterschriften hatten Peter Heß und Werner Hüsken in den vergangenen Wochen gesammelt. In acht dicken Aktenordnern übergaben sie die Listen in der vergangenen Woche Stadtdirektor Peter Greulich. Neben der Abwahl des Oberbürgermeisters forderten sie auch die Abberufung des Sicherheitsdezernenten Wolfgang Rabe und von Baudezernent Jürgen Dressler, die beide eng mit den Planungen zur Loveparade betraut waren. Rechtlich kann gegen die Entscheidung der Stadt geklagt werden. "Allerdings bringt das nichts, weil die Gemeindeordnung die Unzulässigkeit ganz klar festlegt", erläutert Astrid Jochum.
Unterschied Bürger und Einwohner
Die Gemeindeordnung unterscheidet streng zwischen Bürgern und Einwohnern. So sind Einwohner nicht alle wahlberechtigt. Unter Einwohner fallen unter anderem auch 14-Jährige und Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und sich nur vorrübergehend in einer Stadt aufhalten. Bürger hingegen sind wahlbereichtigt. In Duisburg gibt es derzeit insgesamt 367.402 Bürger, die Anzahl der Einwohner liegt bei 424.578.
38 Ratsmitglieder stellen Antrag auf Abwahl
Das Recht auf Einleitung eines Abwahlverfahrens des Oberbürgermeisters hat laut NRW-Gemeindeordnung nur der Rat der Stadt. Demnach muss unter anderem mindestens die Hälfte der Ratsmitglieder einen Antrag auf Abwahl des Oberbürgermeisters gestellt haben. Das ist in Duisburg der Fall. Am Freitag reichten 38 Ratsmitglieder (SPD, FDP; Linke), also mehr als die Hälfte der 75 Ratsmitglieder, einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens ein. Dieser wird von der Stadtverwaltung geprüft. Zudem muss zwischen dem Einreichen des Antrags und der Sondersitzung, die dann über die Abwahl zu entscheiden hat, mindestens zwei Wochen liegen. Das Abwahlverfahren sei aus Sicht der drei Fraktionen notwendig, da Sauerland trotz seines Verhaltens vor und nach der Katastrophe auf der Loveparade bisher noch nicht zurückgetreten sei.
Weitere Sondersitzung
Die Antragssteller haben sich den 14. September für die Sondersitzung gewünscht. Dann bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit, um das Abwahlverfahren einzuleiten. Das gilt aber als wenig wahrscheinlich, weil die CDU-Fraktion bislang geschlossen hinter ihrem Oberbürgermeister steht. Sollte eine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommen, muss ein Bürgerentscheid über dei Abwahl von Adolf Sauerland entscheiden. Es sei denn, Sauerland würde die Ratsentscheidung über seine Abwahl akzeptieren.
Vergleich im Blog-Streit
Unterdessen bot im Streit um die Veröffentlichung von Dokumenten aus den Genehmigungsunterlagen der Stadt Duisburg zur Loveparade die Kommune dem Internet-Blog "xtranews.de" einen Vergleich an. Man sei bereit, die einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung zurückzuziehen, wenn der Internet-Blog zugleich die personenbezogenen Daten der Dokumente schwärze. Es sei nie "darum gegangen, einen Blog mundtot zu machen", sagte Stadtdirektor Peter Greulich. Vielmehr sollten mit der Maßnahme die personenbezogenen Daten geschützt werden.
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