Duisburg: Früh erkannt, Gefahr gebannt
VON MIKE MICHEL - zuletzt aktualisiert: 03.11.2008Duisburg (RPO). Seit Anfang 2008 bietet das Klinikum Duisburg im Rahmen des NRW-Verbundprojektes für alle Neugeborenen ein kostenfreies Hörscreening an. Bisher kam diese Vorsorgeuntersuchung hier rund 800 neuen Erdenbürger zugute.
In Deutschland sind etwa ein bis zwei Babys von 1000 Geburten von einer angeborenen Hörschädigung betroffen sind. Diese führen in der Entwicklung der Kinder zu erheblichen Behinderungen. Dabei können fast alle Kinder durch eine frühe Therapie ein ganz normales Leben führen.
Die positiven Ergebnisse dieses und anderer bundesweiter Projekte haben dazu geführt, dass alle Geburtskliniken verpflichtet sind, das allgemeine Hörscreening ab 2009 für alle Neugeborenen durchzuführen. Beim Klinikum Duisburg war man mit der Umsetzung schneller.
Hörstörungen zählen zu den häufigsten angeborenen Sinnesbehinderungen. Da wirksame Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, kann eine früh erkannte angeborene Schwerhörigkeit in der Regel gut kompensiert werden. Die Behandlung sollte so früh wie möglich erfolgen, um die physiologischen Phasen der Hörbahnreifung und Lautsprachentwicklung optimal zu nutzen. Die Folgen einer nicht rechtzeitig behandelten Hörstörung sind in Abhängigkeit vom Schweregrad der Hörstörung in erster Linie eine eingeschränkte bis ausbleibende Sprachentwicklung.
Unverständliche Aussprache
Da die Entwicklung der Sprachfähigkeit nur durch Hören der eigenen Stimme und des Sprechens der anderen erfolgt, lernen Kinder mit nicht behandelten Hörstörungen entweder gar nicht zu sprechen oder entwickeln eine unverständliche Aussprache.
Häufig sind langjährige Sprachförderungen durch Logopädie die Folge, dennoch lassen sich grundlegende Sprachstörungen nicht immer beheben. Eine fehlende oder eingeschränkten Sprachentwicklung kann zu einer eingeschränkten Entwicklung der Intelligenz führen. Diese Kinder erfahren durch ihre Umwelt häufig Ausgrenzungen und ziehen sich zurück oder zeigen ein scheinbar aggressives Verhalten (Türen schlagen, schreiendes Sprechen) und werden damit als Störer empfunden.
Folglich nimmt die Früherkennung von Hörschäden eine Schlüsselfunktion in der Therapie angeborener Schwerhörigkeit ein. Versorgungsbedürftige Hörstörungen werden in Deutschland ohne Früherkennung meist erst nach zweieinhalb Jahren oder später entdeckt. Gering ausgeprägte oder einseitige Hörstörungen werden sogar häufig erst bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt.
Da in vielen Fällen noch einige Monate bis zum Therapiebeginn vergehen, setzt die Behandlung oft erst viel zu spät ein. Die Phase der sensiblen Sprach- und Hörentwicklung findet jedoch in den ersten 24 Lebensmonaten statt. Hier entstandene Defizite sind wegweisend für den Lebensweg der Kleinen.
Speziell ausgebildet
„Mit der Einführung des Hörscreenings ist es uns gelungen, einen entscheidenden Schritt zu einer Früherkennung und einem Therapiebeginn im ersten Lebenshalbjahr zu machen“, so Dr. Axel Feldkamp, Oberarzt der Kinderheilkunde und Jugendmedizin im Klinikum Duisburg. „Alle Ärzte und Pflegekräfte des Teams sind für das Hörscreening speziell ausgebildet.“
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