Duisburg: Gericht entscheidet ab 25. Mai
VON STEFAN OSSENBERG - zuletzt aktualisiert: 13.05.2009Duisburg (RPO). Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht ging es gestern erneut um die umstrittene CO-Pipeline des Chemieunternehmens Bayer. Einen Fortsetzungstermin wird es nicht geben.
CO-Pipeline
In 1,40 Metern Tiefe führt die geplante CO-Pipeline über 16,9 Kilometer durch das Duisburger Stadtgebiet.
Nach einem Gutachten des Ingenieursbüro Veenker gibt es in Duisburg 50 kritische Punkte, an denen Sicherheitsmängel bestehen. Die Bezirksregierung hat ein Gegengutachten erstellen lassen.
Süden "Es wird keinen Fortsetzungstermin geben", sagte gestern Gerd-Ulrich Kapteina, Pressesprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes, "und das Gericht wird keine Entscheidung vor dem 25. Mai treffen, da die Beteiligten noch schriftliche Stellung nehmen wollen."
"Wir gehen bis nach Leipzig"
Die umstrittene CO-Pipeline des Chemieunternehmens Bayer war gestern erneut Gegenstand der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Mit einem Eilantrag wollte der Leverkusener Konzern die vorzeitige Inbetriebnahme seiner Kohlenmonoxid-Leitung zwischen seinen Werken in Dormagen und Krefeld-Uerdingen herbeiführen und wurde jetzt in einem nichtöffentlichen Erörterungstermin vom Gericht angehört – die RP berichtete. Für den Sprecher der Duisburger Bürgerinitiative "COntra Pipeline" (BI) war gestern eine mögliche Entscheidung des Gerichtes eher zweitrangig. "Egal wie das Urteil dann ausfällt, wir Pipelinegegner werden so oder so weiter gegen die Inbetriebnahme der Leitung vorgehen. Stimmt das Verwaltungsgericht zu, werden wir uns wieder an das Oberverwaltungsgericht Münster wenden. Stimmt dieses auch für eine Inbetriebnahme, gehen wir bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ob Bayer das auch tut, darüber können wir nur spekulieren", so Hennen.
"Da das Gericht schon in der Anhörungsunterlage festgehalten hat, dass die Frage nach der Rohrdicke und der Geo-Grid-Matten bei dem Gerichtstermin eine Rolle spielen wird, denke ich jedoch nicht, dass es zu einem positiven Bescheid für die Pipeline kommt. Die endgültige Entscheidung ist für uns dann bindend." Der Start des Großprojekts des Chemieunternehmens war zuvor in zwei Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Münster vorläufig verboten worden, der Bau der Anlage jedoch nicht. Die Richter hatten unter anderem kritisiert, es sei unklar, warum die CO-Pipeline eine derart große Bedeutung für die Allgemeinheit habe, dass eine Enteignung von Privateigentum gerechtfertigt sei (Die RP berichtete). Die Firma Bayer Material Science AG macht jetzt eine veränderte Sach- und Rechtslage aufgrund der vorgenommenen Planänderungen und Planergänzungen geltend.
Doch für Erich Hennen und seine Mitstreiter war gestern ein weiterer Termin wichtig. Bei der Bayer-Hauptversammlung in der Messe Düsseldorf machten die Pipelinegegner ihrem Ärger Luft und demonstrierten für ihr Anliegen, der Nichtinbetriebnahme der Leitung, mit Plakaten und Transparenten vor der Messehalle.
"Wir haben einen eigenen Aktionärsbrief verteilt, mit dem wir auf die Probleme der Leitung und unsere Sicht der Dinge aufmerksam machen wollten", so der Sprecher. "Beim Leitungsbau ist geschlampt worden ist, das müssen auch die Aktionäre erfahren", so der Sprecher der BI.
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