Duisburg Gericht: Müllgebühren sind zu hoch

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt die Duisburger Müllgebührensatzung für unzulässig. Gleich sieben ähnliche Klagen gegen die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) sind am Mittwoch vom Düsseldorfer Gericht positiv beschieden worden.

 Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt die Duisburger Müllgebührensatzung für unzulässig.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt die Duisburger Müllgebührensatzung für unzulässig.

Foto: Probst, Andreas

Im Zentrum der richterlichen Kritik steht dabei die Gebührenkalkulation der Wirtschaftsbetriebe im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsmüllverbrennungsanlage (GMVA) Oberhausen. Die Anlage gehört dem Entsorger Remondis (49 Prozent) sowie den Städten Duisburg (36 Prozent) und Oberhausen (15 Prozent). Gewinne, die die Anlage abwirft, wandern also anteilsmäßig auch in die Duisburger Stadtkasse.

Diese Gewinne dürften aber nicht vom Müllgebührenzahler finanziert werden, monierten die sieben Kläger. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab ihnen gestern recht. WBD-Geschäftsführer Thomas Patermann erläuterte das Urteil gestern aus seiner Sicht. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Gebührenbescheide, die wir ab jetzt erstellen, stehen unter dem Vorbehalt einer endgültigen Entscheidung." Die Kunden bräuchten deshalb nicht gegen die Bescheide vorzugehen. Sollten die Wirtschaftsbetriebe letztlich unterliegen, würden zu hoch angesetzte Gebühren auf dem Wege der neuen Kalkulation allen Haushalten künftig zugute kommen. Gebührenbescheide für 2012 seien dagegen rechtskräftig, obwohl deren zugrundeliegende Satzung unzulässig ist. Auch hier würden zu viel gezahlte Gebühren aber in künftigen Bescheiden berücksichtigt, versprach der WBD-Chef. "Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht könnte für Klarheit sorgen", so Patermann. Dies könne allerdings einige Monate in Anspruch nehmen.

Strittig ist vor allem, welche Kapazität die Müllverbrennungsanlage vorhalten müsse. So wurden in Oberhausen bis vor einigen Jahren noch 244 000 Tonnen Müll aus Duisburg verbrannt, zuletzt waren es nur noch 142 000 Tonnen. Der Grund: Gewerbliche Abfälle, zum Beispiel von Großunternehmen, werden nicht mehr in Oberhausen verbrannt. Patermann ist der Auffassung, das Kreislaufwirtschaftsgesetz zwinge die GMVA-Eigner, trotzdem entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Das sei zwar teurer, erlaube der GMVA aber, Müll aus dem Ausland - zum Beispiel aus Neapel - zu entsorgen. Und das sorgt für steigende Gewinne.

In den vergangenen drei Jahren habe die Stadt Duisburg rund zehn Millionen Euro an GMVA-Gewinnen kassiert. Die gute Nachricht für die Gebührenzahler wird also möglicherweise zur schlechten für die Stadtkasse. Zumal das Gericht befand, dass die 174,12 Euro, die die Wirtschaftsbetriebe pro verbrannter Tonne Müll an die GMVA zahlt, zu hoch berechnet seien. Wie hoch der Preis exakt sein dürfe, ließ das Gericht offen. Deshalb sei nicht vorhersehbar, wie die konkreten Auswirkungen auf die mehr als 80 000 Gebührenbescheide in Duisburg aussehen. Die grundsätzliche Gebührenstruktur der WBD mit einer Grund- und einer Leistungsgebühr habe das Gericht aber nicht beanstandet.

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