Duisburg: Glühweinausschank erlaubt
VON SONJA BROWATZKI - zuletzt aktualisiert: 19.11.2007Duisburg (RPO). In der Debatte um den Glühweinausschank während des Martinszuges der Marktschule in Friemersheim, bekam der Förderverein Recht und die bereits seid mehreren Jahren bestehende Tradition konnte am vergangenen Freitag fortgeführt werden. Gregor Dronski sorgte sich um das Wohl der drei Kinder seiner Lebensgefährtin, als er vom Glühweinverkauf auf dem Schulgelände hörte. Dass die Cafeteria und der Erlös daraus enorm zur Finanzierung des Martinszuges und weiterer dringend benötigten Anschaffungen gebraucht wird, wollte er als Grund nicht Anerkennen.
Doch nachdem die Schulkonferenz in einem Eilverfahren noch einmal über das angesprochene Problem abstimmte, siegte der Wille des Fördervereins eindeutig – mit nur (s)einer Gegenstimme. Niemand nehme Herrn Dronski seine Einwände übel, doch „war das der falsche Weg auf dieses Problem aufmerksam zu machen“, merkte Kerstin Dietmar, Vorsitzende des Fördervereins, an. Viele Eltern die Zeit und Energie in die Vorbereitungen und Planungen gesteckt hatten, fühlten sich durch den öffentlichen Streit persönlich angegriffen. Außerdem sei ihre Hilfsbereitschaft ein weiterer Grund, warum Trinkgelage oder sonstige Exzesse so gar nicht stattfinden könnten. „Der ganze Auf- und Abbau findet mit der Hilfe der Eltern statt. Ein erhöhter Alkoholkonsum ist da gar nicht möglich“, beschreibt Frau Dietmar die Organisationsstruktur.
„Wir müssen den Kindern ein gutes Vorbild sein“, erklärte Dronski seinen Wunsch um ein Verbot. Außerdem hätte er sich viele Alternativen überlegt, mit denen der Einnahmewegfall kompensiert werden könnte, denn man stelle nicht nur Forderungen, sondern habe auch Ideen. Zur Zeit sieht die Rechnung jedoch folgendermaßen aus: Der Beitrag für die Teilnahme am Umzug und den Erhalt einer Martinstüte beträgt zwei Euro pro Kind. Würden die Einnahmen durch den Glühweinverkauf und damit die Finanzierungshilfe durch den Verein entfallen, müsse der Beitrag laut Aussage der Vorsitzenden auf sieben bis acht Euro angehoben werden, um die Kosten für Pferd, Reiter, Kapellen, Feuerwehr und Versicherung zu bezahlen. Und um das Rechenbeispiel fortzusetzen: Der Ertrag aus dem Glühweinverkauf stellt achtzig Prozent der gesamten Einnahmesumme der Cafeteria.
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