Duisburg: Jäger gibt Schwarz-Gelb die Verantwortung
zuletzt aktualisiert: 03.12.2010 - 11:04Der Rückfall eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftäters in Duisburg hat am Freitag den Innenausschuss des Landtags beschäftigt. Das Geschehen in Duisburg sei die "Folge der fast einjährigen Untätigkeit" der schwarz-gelben Bundesregierung, sagte Innenminister Ralf Jäger (SPD) in Düsseldorf.
Ein unlängst aus der Sicherungsverwahrung entlassener Mann soll am Sonntagabend in Duisburg ein Mädchen attackiert haben. Die Zehnjährige konnte sich jedoch aus dem Griff des vorbestraften Sexualstraftäters befreien und fliehen. Sie blieb unverletzt.
Der 47-Jährige wurde kurze Zeit später festgenommen und kam wegen versuchter Freiheitsberaubung und versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft. Der Mann war seit 1979 wegen insgesamt 15 Straftaten verurteilt worden, davon in zwei Fällen wegen Sexualdelikten. Deshalb war ihm die Auflage gemacht worden, zu Kindern einen Abstand von 50 Metern zu halten.
Observation nur sechs Tage lang
Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann teilte im Innenausschuss mit, der 47-Jährige sei nach seiner Haftentlassung sechs Tage lang von der Polizei observiert worden. Aufgrund eines gerichtlichen Gutachtens sei jedoch die "Annahme der Gefährlichkeit, insbesondere bezogen auf die Begehung von Sexualdelikten, relativiert worden". Eine Observation auf Grundlage der strengen Vorschriften des Polizeigesetzes sei deshalb nicht mehr zu rechtfertigen gewesen.
Im Streit um die Sicherungsverwahrung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ende 2009 die deutschen Regelungen für unwirksam erklärt. Am Donnerstag hatte der Bundestag nun mit den Stimmen von Union, FDP und SPD eine Neuregelung beschlossen. Die Sicherungsverwahrung von Straftätern wird nach einer Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe ab dem kommenden Jahr auf schwerste Fälle wie Mord oder Vergewaltigung beschränkt.
Der Umgang mit den etwa 80 sogenannten Altfällen, von denen einige schon entlassen wurden, wird mit dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung geregelt. Es schafft die Möglichkeit, psychisch gestörte Gewalttäter bei anhaltender Gefahr weiterhin gesichert unterzubringen. Dazu sind aber erneut gerichtliche Anordnungen notwendig.
CDU und FDP zeigten sich unzufrieden mit dem Verlauf der Ausschusssitzung. Jägers Vortrag sei "enttäuschend sowie sachlich und rechtlich fehlerhaft" gewesen, sagte CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach. Der Innenminister sei "alle Antworten zur Sache schuldig" geblieben und versuche nur, "sich in Ausflüchte zu retten". Jäger habe es versäumt, "diesen sensiblen Vorgang von Beginn an zur Chefsache zu machen", rügte der FDP-Innenexperte Horst Engel.
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