Ahaus/Duisburg Missbrauchs-Prozess gegen "Checker" eingestellt

Ahaus · Der frühere "Deutschland sucht den Superstar"-Kandidat Thomas Karaoglan, bekannt als "Checker", hat sich vor einem Gericht in Nordrhein-Westfalen wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs verantworten müssen. Das Verfahren im münsterländischen Ahaus wurde am Donnerstag nach einem Vergleich eingestellt.

"Checker" Thomas Karaoglan vor Gericht
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Der 19-jährige Karaoglan entschuldigte sich bei einem Zwölfjährigen für Küsse auf die Wange, die das Kind falsch verstanden haben könne. Die Staatsanwaltschaft stufte die Anklage von Missbrauch auf Beleidigung auf sexueller Basis herunter. Als Auflage zahlt der "Checker" 5000 Euro an den Jungen. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte Karaoglan ursprünglich noch andere Handlungen vorgeworfen.

Der Entertainer hatte jegliche sexuelle Zudringlichkeiten stets abgestritten. Um den zum Teil minderjährigen Zeugen den Auftritt vor Gericht zu ersparen, stimmten die Anwälte des "Checker" den Auflagen zu. Karaoglan war als Kandidat bei der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" bekanntgeworden.

(lnw/csi)
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