Duisburg: Mutter kollabierte im Gerichtssaal
VON ULRICH JOPPICH - zuletzt aktualisiert: 16.04.2008Duisburg (RPO). Wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Trunkenheit im Straßenverkehr wurde ein 25-jähriger Duisburger gestern vom Landgericht Kleve zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Einen Umschlag mit 7000 Euro übergab der Angeklagte gestern kurz vor Prozessbeginn dem jungen Mann, den er am 11. Juni 2005 vor einer Moerser Diskothek durch einen Schlag mit einem Baseballschläger den Schädel zertrümmert hatte. Das Opfer wurdelebensgefährlich verletzt. Weitere 3000 Euro sollen bis Ende des Jahres folgen.
Hoffen auf „Ermäßigung“
Er hoffe durch diesen Täter-Opfer-Ausgleich auf „Ermäßigung“ bei der Strafzumessung, so der Angeklagte: „Ich will nicht in den Knast“. Daraus wurde nichts, denn das Schwurgericht verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Nötigung und Trunkenheit am Steuer – wie von Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser beantragt – zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Wegen der langen Dauer des Verfahrens würden drei Monate bereits als verbüßt gelten, so der Richter. Nach der Hauptverhandlung stand für das Gericht fest, dass der Angeklagte in jener Nacht nach einem Rauswurf aus einer Moerser Diskothek regelrecht ausgerastet ist.
Ansprüche abgegolten
Mit der Zahlung von 7000 Euro gestern und der Zusage weiterer 3000 Euro bis zum Jahresende waren laut schriftlicher Vereinbarung zwischen Täter und Opfer sämtliche immateriellen Ansprüche des Opfers abgegolten. Im Zivilverfahren ging es immerhin um eine Forderung von 30 000 Euro Schmerzensgeld.
Mit einer ihm völlig unbekannten Gruppe von jungen Leute habe er einen Streit vom Zaun gebrochen, wenig später den Baseballschläger aus seinem Auto geholt und mit voller Wucht zugeschlagen. Das 23-jährige Opfer erlitt einen Schädelbruch, hatte nach dem Schlag ein Blutgerinnsel im Kopf und leidet noch heute unter einer Lähmung des linken Arms. Nach der Tat stieg der angetrunkene Angeklagte (1,08 Promille) in seinen Wagen und fuhr auf der Flucht auf einen Polizisten und einen Bekannten des Opfers zu. Nur durch einen Sprung konnten sie sich in Sicherheit bringen.
Für Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser stand nach der Beweisaufnahme fest, dass der Angeklagte zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz zugeschlagen hat. „Der Baseballschläger, den der Angeklagte mit sich führte, ist kein Sportgerät. Solche Schläger tauchen bei uns nach Straftaten regelmäßig in der Asservatenkammer auf. Die Aggression des Angeklagten richtete sich gegen jeden, der sich ihm in den Weg stellte. Es war ein wenig wie ein Amoklauf“, sagte der Anklagevertreter.
Schwerer Asthmaanfall
Der junge Anwalt aus der renommierten Bossi-Kanzlei in München sah die Sache anders. Sein Mandant habe in Nothilfe für seine von Kontrahenten bedrohten Freunde und in Notwehr aus Angst um sein Leben gehandelt.
Eine zweijährige Strafe zur Bewährung sei daher angemessen. Zur Urteilsverkündung war die Mutter des Angeklagten wieder zurück im Gerichtssaal. Lautes, langanhaltendes Schreien war ihre Reaktion auf den Schuldspruch.
Während Moser die Litanei der Anklagepunkte verlas, erlitt die Mutter des Angeklagten einen schweren Asthmaanfall und musste mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht werden.
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