Duisburg: Ohne Sonderunterricht Ein Sondenton gibt Aufschluss
zuletzt aktualisiert: 03.11.2008Duisburg (RPO). mit Oberarzt Dr. Axel Feldkamp
Man weiß, dass von 1000 Neugeborenen bei ein bis zwei Kindern eine Hörschädigung vorliegt, die behandelt werden muss. Wie sieht denn eine Therapie bei den kleinen Patienten aus?
Feldkamp Meist erfolgt die Therapie durch Hörgeräte im Mikroformat, die durch modernste Technik auf die Bedürfnisse der Neugeborenen angepasst werden können. Kinder nehmen diese technischen Hilfen als selbstverständlich wahr und können dadurch ihre Sprachkompetenz ebenso wie Kinder ohne Hörschädigung entwickeln. In sehr wenigen Fällen ist auch eine Operation erforderlich. Dabei erfolgt der Einsatz sogenannter Cochlear-Implantate. Dabei handelt es sich um eine elektronische Innenohrprothese.
Welche Entwicklungen wird das ab 2009 für alle Neugeborenen vorgeschriebene Hörscreening in Deutschland haben?
Feldkamp In der Schweiz wird dieses Verfahren bereits seit Jahren angewendet. Als Ergebnis waren die Sonderschulen für Kinder mit Hörschäden nach einiger Zeit nicht mehr erforderlich. Wenn sich das Hörscreening nun bundesweit durchsetzt, ist zu hoffen, dass auch in Deutschland Kinder zukünftig aufgrund ihrer normalen Sprachentwicklung einen Sonderunterricht für Hörgeschädigte nicht mehr benötigen werden.
Das Hörvermögen eines Neugeborenen kann mit zwei Verfahren überprüft werden:
Alle neugeborenen Babys werden in den ersten Lebenstagen mit einem Messverfahren getestet, das für die Kinder keinerlei Belastung darstellt und am erfolgreichsten während des Schlafens durchgeführt wird. Zum Wohle ihrer kleinen Patienten finden die nur mehrere Sekunden dauernden Untersuchungen während der Schlafphasen der Babys statt.
Und so verläuft das Hörscreening: Während des Schlafens wird eine kleine Sonde in die Ohren des Babys angelegt, die einen nicht hörbaren Ton aussendet (sog. Otoakustische Emissionen / OAE). Ein gesundes Ohr registriert diesen Ton und sendet ihn zurück. Dieser zurückgesandte Ton wird von dem Messgerät registriert. Damit kann von funktionierendem Mittelohr und Hörschnecke ausgegangen werden. Sollte beim ersten Messverfahren eine Hörstörung vermutet werden, kommt ein zweites Verfahren zum Einsatz. Auch dieses ist für das Baby vollkommen unbelastend.
Bei dem zweiten Verfahren wird ebenfalls ein Sondenton in das Ohr des Kindes gesendet. Hierbei wird jedoch die Reaktion des Gehirns auf den Sondenton gemessen. Dies geschieht über drei zuvor auf die Stirn, den Nacken und den Wangenknochen aufgeklebte Elektroden. Ist diese Reaktion messbar, sind Mittelohr, Hörschnecke, Hörnerv und unterer Teil der Hörbahn funktionsfähig.
Erfreulicherweise ist bei den meisten Kindern das Hörvermögen völlig normal ausgebildet. Für die Babys ist das Hörscreening eine wichtige Vorsorgeuntersuchung, die sie nicht oder kaum wahrnehmen. Ihren Eltern gibt das Ergebnis eine Sicherheit, dass ihr Kind in seiner Sprachentwicklung nicht durch einen unerkannten Hörschaden beeinträchtigt wird.
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