Duisburg Pleite für erfolgreiche Sammler

Duisburg · Die Bürgerinitiative gegen die Bebauung eines seenahen Grundstücks in Wedau hat zwar genug Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Aber es ist dennoch nicht zulässig.

15 860 gültige Unterschriften hat die Bürgerinitiative gesammelt, die verhindern will, dass am Wambachsee ein Grundstück bebaut wird. Das Quorum, das für ein Bürgerbegehren erforderlich ist und sich nach der Zahl der Wahlberechtigten richtet, ist mit vier Prozent damit eindeutig erreicht.

Doch siegreich ist die Initiative dennoch nicht gewesen. Der Rat der Stadt erhält in seiner Sitzung am kommenden Montag die Begründung, warum das Bürgerbegehren abgelehnt wird.

Die Erläuterungen sind sehr ausführlich. Das Begehren verstoße "gegen das in der Rechtsprechung des OVG Münster entwickelte Gebot der Kongruenz von Frage, Begründung und Kostendeckungsvorschlag", heißt es in der Vorlage für die Politik. Gefragt hatte die Initiative: "Soll die Stadt Duisburg das zwischen der Straße Im Licht und dem Nordufer des Wambachsees gelegene Grundstück Gemarkung (es folgt die genaue Bezeichnung, Anm.d.Red.) dauerhaft in bisheriger Weise als Ort der Erholung unbebaut in ihrem Eigentum und Besitz behalten?"

In der Begründung wird dann der Wert der Fläche als Erholungsfläche beschrieben und erläutert, dass eine Bebauung dieses Idyll zerstören würde. Fragestellung und Begründung seien thematisch nicht deckungsgleich, so die Rechtsexperten der Stadtverwaltung.

Auf der einen Seite gehe es um den Erhalt einer Freizeitoase, auf der anderen Seite um einen Verkaufsverzicht. Zudem gehe es um bauplanerische Entscheidungen, die eine Abwägung erforderten und sich daher nicht für ein Bürgerbegehren eigneten, das eine Ja- oder Nein-Entscheidung zum Gegenstand habe.

Die Empörung bei der Bürgerinitiative über die Ablehnung ist riesig. Denn bevor sie mit dem Unterschriftensammeln begann, hatte sie sich bei der Stadt beraten lassen, wie der Text für das Begehren aussehen müsse. "Die Erklärung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde nicht abgegeben", stellt dazu die Verwaltung klar. Die Initiative hatte den Text allerdings auch mit dem Verein "Mehr Demokratie" und mit einem Rechtsanwalt besprochen und abgestimmt und fühlte sich abschließend gut aufgestellt — eine Fehleinschätzung , wie die Vorlage für den Rat deutlich macht.

Die Initiative will mit Oberbürgermeister Link sprechen und hofft, dass die Vorlage zurückgezogen wird. Sie hält die Begründung für die Ablehnung für falsch. Die Stadt suggeriere durch die Hintertür unter anderem, dass es sich bei der bisher durch die Öffentlichkeit erfolgte Nutzung ihres Privatgrundstücks eigentlich um eine rechtswidrige Benutzung gehandelt habe.

Sie appelliert an Link, sich für die von ihm selbst angekündigte Transparenz und Bürgereinbindung einzusetzen. Er habe doch speziell dafür einen Referenten engagiert: "Vermeiden Sie, dass bei den Bürgern der Eindruck entsteht, dass die Verwaltung mit allen Tricks und juristischen Finessen versucht, engagierte Bürger auszutricksen."

(RP/rl)
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