Duisburg: Raucher müssen draußen bleiben
VON HENRIK VELDHOEN - zuletzt aktualisiert: 03.07.2008Duisburg (RPO). Seit zwei Tagen gilt das Rauchverbot in Kneipen und Wirtshäusern. Erste Schwierigkeiten sind schon jetzt bemerkbar. Ein Rundgang durch Rheinhausens Gaststätten zeigt: Das Gesetz stößt auf Widerstand – nicht nur bei Rauchern.
rheinhausen Seit dem 1. Juli gilt das Nichtraucherschutzgesetz auch für Gaststätten in ganz NRW. Sinn und Zweck des Rauchverbots ist der „Gesundheitsschutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher“ als „so genannter Gemeinwohlbelang“, so die offizielle Definition des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Doch wie reagieren die Raucher in den Rheinhauser Gaststätten auf dieses Rauchverbot? Und was halten die Nichtraucher davon?
„Nicht alle Nichtraucher sind für das Gesetz“
Alexandra Hamacher steht auf dem Fußgängerweg in der prallen Sonne und raucht. Für eine Zigarette während des Interviews ist sie nach draußen gegangen, denn in der Gaststätte Marktklause, in der sie arbeitet, hält man sich bisher konsequent an das Verbot. „Heute ist ohnehin nicht viel los. Normalerweise wäre das Wirtshaus brechend voll, aber die Gäste haben nun mal keine Lust, für eine Kippe nach draußen zu gehen“, klagt sie. Im Innenbereich der Marktklause sitzt Horst Siffert, ein Nichtraucher. „Es ist nicht wahr, dass der größte Teil der Nichtraucher für das Gesetz ist. Man sollte sich abends einigen, ob ein Gast etwas dagegen hat, dass jemand raucht. Wenn es dann niemanden stört, kann doch ruhig gequalmt werden“, so Siffert.
Hohe Geldstrafen
Zur Überprüfung des Rauchverbots wird es keine zusätzlichen Kontrollen des Ordnungsamtes geben. Die Ordnungshüter sind im Rahmen der normalen Präsenzstreife, täglich, bis 23 Uhr, unterwegs. Beim ersten Verstoß wird eine mündliche Verwarnung erteilt, danach drohen Geldstrafen von fünf bis 1000 Euro.
In den Zille Stuben verfährt Eike Martens, seit einem Jahr Betreiberin des Wirtshauses, ganz anders mit dem Gesetz. Sie will ihre Gaststätte als Raucherclub deklarieren. „Das Nichtraucherschutzgesetz halte ich für absoluten Schwachsinn. Und da fast alle unsere Gäste rauchen, können wir uns auch als Raucherclub bezeichnen“, so Martens. Das funktioniert so: Jeder Gast muss sich als Vereinsmitglied eintragen und erhält dann einen Mitgliedsausweis. So entsteht eine geschlossene Gesellschaft und das Rauchen ist legal. Für die Wintermonate überlegt Eike Martens jedoch, ihre Räumlichkeiten in einen Raucher- und Nichtraucherbereich zu unterteilen.
Ilona Laskey ist aufgeschmissen. Sie arbeitet zur Zeit in der Kupferkanne. „Als ich die Aschenbecher von der Theke genommen habe, sind mir die Gäste regelrecht davongelaufen“, klagt sie. „Vor allem fühle ich mich schlecht informiert. Wir haben nur einen Raum und keine Möglichkeit, eine Abtrennung für Raucher vorzunehmen. Gilt in einem solchen Fall eine Ausnahmeregelung?“ Einer ihrer Stammgäste unterstützt sie vehement: „Ich bin zwar Nichtraucher, aber ich komme doch hierhin, um mich mit anderen zu unterhalten. So lange mir niemand den Qualm ins Gesicht pustet, stören mich die Raucher dabei überhaupt nicht.“
Auch der Rheinhausener Treff ist jetzt ein Raucherclub. „Für mich ist das Rauchverbot ein Eingriff in meine Privatsphäre“, beschwert sich einer der Stammgäste. „Die Nichtraucher tolerieren uns, und keinen stört der Qualm.“ Charakteristisch für diese Tage also, dass sich sogar diejenigen in den Raucherclub eingetragen haben, die selbst nicht dem Glimmstengel fröhnen.
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