Duisburg: Rechtsmediziner kam zu Wort
VON BIRGIT LAMEYER - zuletzt aktualisiert: 10.01.2012Duisburg (RP). Im Prozess gegen einen 63-Jährigen, der angeklagt ist, seine Freundin getötet und in den Rhein geworfen zu haben, ging es am Montag unter anderem um den Todeszeitpunkt.
Ein Rechtsmediziner und Ermittler der Mordkommission haben gestern im Prozess um einen mutmaßlichen Mörder ausgesagt. Der 63-jährige Angeklagte soll wie berichtet seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Juli in den Kopf geschossen und sie in den Rhein geworfen haben.
Aufgrund der Körpertemperatur der Getöteten habe man den Todeszeitpunkt recht sicher errechnen können, sagte der Rechtsmediziner. Zwischen 14 und 19 Stunden habe sie im Wasser gelegen. Unstreitig sei auch, dass die Frau ertrank. Die Schüsse in den Kopf hatten zunächst nur zur Bewusstlosigkeit geführt.
Die 56-Jährige war mit Spanngurten gefesselt und mit zwei Einschusslöchern im Kopf von der Wasserschutzpolizei an Land gezogen worden. "Zunächst haben wir keinerlei Anhaltspunkte zur Person gehabt", sagte ein Polizeibeamter. Auch anhand ihrer Fingerabdrücke habe man die Leiche nicht identifizieren können. Darum hätte sich die Polizei mit einer Beschreibung des Opfers sowie Fotos ihrer Bekleidung und eine Porträtaufnahme an die Öffentlichkeit gewandt.
Einen Tag später meldete sich der Cousin der Getöteten. Auf den Fotos erkenne er sie zwar nicht, die Beschreibung passe aber auf die 56-Jährige, hatte er der Polizei erläutert. Weitere Ermittlungen führten dann zu dem Lebensgefährten der Frau, der in seiner Ferienwohnung an der Nordsee war.
"Es ging auch darum, ihm die Todesnachricht zu überbringen", sagte ein Ermittler. Zunächst sollte er nur als Zeuge gehört werden. Spätere Ermittlungen ergaben dann aber, dass er und seine Freundin den Tatabend gemeinsam verbracht hatten. Man habe sich gemeinsam ein Auto ansehen wollen, gab der Freund damals zu Protokoll. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte es aber nur auf das Geld der Frau abgesehen. Nachdem er auf sie geschossen, sie verschnürt und in den Rhein geworfen habe, sei er mit dem Geld verschwunden.
Der Angeklagte räumte bisher lediglich einen Totschlag ein. Er habe nicht geplant, sie zu töten, beteuert er. Weil sie ihn beleidigte habe, sei er wütend geworden und habe geschossen. In seiner Wohnung in Wülfrath stellten die Ermittler drei Gewehre sicher. In der Ferienwohnung lag zudem eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition. Auch ähnliche Spanngurte wie die, die bei der Leiche gefunden wurden, konnten sichergestellt werden. Der Prozess wird am 26. Januar fortgesetzt.
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