Duisburger Moschee Schwarzgeld: Keine Ermittlungen wegen Straftaten

Düsseldorf · Die vom nordrhein-westfälischen Landesrechnungshof (LRH) aufgedeckten Unregelmäßigkeiten bei der Förderung der Begegnungsstätte an der Duisburger Merkez-Moschee werden nicht zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Die Ermittlungen gegen Integrations-Staatsekretärin Zülfiye Kaykin (SPD) wegen des Verdachts auf Sozialbetrug gehen dagegen weiter.

Nach einer Prüfung des LRH-Berichts habe die Duisburger Staatsanwaltschaft "keine hinreichenden Anhaltspunkte" für die Begehung von Straftaten gefunden, erklärte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags. Dagegen seien die Ermittlungen gegen die Integrations-Staatsekretärin Zülfiye Kaykin (SPD) wegen des Verdachts auf Sozialbetrug in der Begegnungsstätte "noch nicht abgeschlossen".

Die CDU-Opposition hatte vom Justizminister im Rechtsausschuss wissen wollen, ob die Strafermittlungen gegen Kaykin aufgrund des Rechnungshof-Berichtes ausgeweitet worden seien. Der LRH hatte bei der Verwendung der öffentlichen Mittel in Höhe von 2,8 Millionen Euro für den Bau der Begegnungsstätte zahlreiche "Unregelmäßigkeiten" festgestellt. Teilprojekte seien "falsch berechnet" und Mittel "zweckentfremdet" worden. So sei ein Islam-Archiv mit 80.000 Euro gefördert worden, das dort gar nicht existiere. Auch Mittel für Beratungsleistungen, Personalausgaben und den Ausbau einer Küche sind laut LRH zweckwidrig verwandt worden.

Protest gegen "Phantom-Archiv"

Unterdessen bekräftigte die CDU ihre Forderung, dass Kaykin (SPD) zurücktreten müsse. Angesichts der Schwere der Vorwürfe könne sie "nicht im Amt bleiben", erklärte der CDU-Sozialexperte Peter Preuß am Mittwoch in Düsseldorf. Die dubiosen Vorgänge müssten umgehend durch den Landtag untersucht werden. Vor ihrer Zeit als Staatssekretärin war Kaykin bis Juli 2010 Geschäftsführerin der Begegnungsstätte in Duisburg tätig gewesen. Nach Bekanntwerden des LRH-Prüfberichts hatte die CDU ihren Rücktritt verlangt. Wenn ein nicht bestehendes "Phantom-Archiv" erfunden werde, um Landesmittel zu erlangen, zeuge dies von "krimineller Energie".

Bereits im Dezember vergangenen Jahres waren Feststellungen der Strafermittlungsbehörden über die Existenz einer "Schwarzgeldkasse" des Moscheevereins mit annähernd 125.000 Euro bekanntgeworden. Zudem hatte der Anwalt der Staatssekretärin bestätigt, dass seine Mandantin zwischenzeitlich 3.700 Euro Sozialabgaben nachgezahlt habe. Offenbar war in dem Moscheeverein ein Mitarbeiter beschäftigt, der zeitgleich Leistungen aus Hartz IV bezogen haben soll.

Justizminister Kutschaty kündigte an, dass die Duisburger Staatsanwaltschaft die laufenden Strafermittlungen gegen Kaykin nach dem 20. März dieses Jahres "zeitnah" abschließen werde. Diese Frist habe die Ermittlungsbehörde dem beteiligten Hauptzollamt und der Deutschen Rentenversicherung gesetzt. Allein dieser Sachverhalt zeige, dass in dem Fall der Staatssekretärin "gründlich ermittelt" werde, erklärte Kutschaty.

(KNA)
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