Duisburg: Sieben Jahre Haft für Serien-Vergewaltiger
VON JULIA HAGENACKER - zuletzt aktualisiert: 18.01.2008Duisburg (RPO). Der Fremde, vor dem jede Frau Angst hat, dessen Existenz sie von klein auf eingebläut bekommt, den sie hinter jeder Ecke vermutet, wenn sie dann doch mal alleine im Dunkeln durch die Straßen läuft – es gibt ihn. Er ist 41 Jahre alt, groß, ziemlich bullig und hat ein unauffälliges Durchschnittsgesicht. Bis vor kurzem wohnte er in Duisburg. Hier hat er im Januar 2006 eine 18-jährige Schülerin vergewaltigt, bei drei weiteren Frauen aus Hamminkeln, Bocholt und Essen hat er es ebenfalls versucht. Einmal gelang es ihm, einmal kam es nicht bis zum Äußersten, einmal ergriff er von sich aus vorzeitig die Flucht, um nicht womöglich auch noch zum Mörder zu werden.
Das Landgericht Duisburg verurteilte den ledigen Mann mit niederländischem Pass gestern zu sieben Jahren Haft. Die maximale Höhe der Strafe war für den Fall eines glaubhaften Geständnisses festgelegt worden. Den Opfern ersparte dies die Qual einer Vernehmung in einem öffentlichen Prozess.
Zum ersten Mal zugeschlagen hatte der Angeklagte am 7. August 1999 in Hamminkeln. Damals stellte er sich einer 29-jährigen Frau in den Weg, stieß sie vom Fahrrad, zog sie in ein Maisfeld und sagte ihr: „Wenn du nicht ruhig bist, bring’ ich dich um!“ In Essen griff er im April 2004 eine 21-Jährige von hinten an.
Der 18-jährigen Schülerin, die er in Meiderich, in der Parkanlage nahe des Bürgerhauses Hagenshof, überfiel, näherte er sich maskiert, mit einem weißen Tuch vor dem Gesicht. Vor lauter Angst vergaß das Mädchen, um Hilfe zu schreien. Zuletzt stellte sich der 41-Jährige in Bocholt im Juni vergangenen Jahres erneut einer Fahrradfahrerin in den Weg. Die Opfer, sagte er in der Verhandlung, habe er sich immer spontan ausgesucht.
Weil der Gutachter im Prozess weder eine für eine Unterbringung erforderliche psychiatrische Erkrankung, noch eine für eine Sicherungsverwahrung nötige zunehmende Schwere der Taten feststellen konnte, muss der Mann jetzt „nur“ ins Gefängnis. Wenn er sich dort gut führt, ist er – bei Anrechnung der Untersuchungshaft – in drei, vier Jahren wieder frei.
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