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Nach dem Loveparade-Desaster: Ungesühnte Katastrophen

VON REINHOLD MICHELS - zuletzt aktualisiert: 30.07.2010 - 12:14

Nach dem Loveparade-Desaster (RPO). Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Unglücksfällen muss individuelle Schuld in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Das war schon nach früheren Katastrophen schwierig. Die Frage, ob nach Ausbruch einer Katastrophe wie derjenigen von Duisburg eine Person oder mehrere Personen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, klärt zunächst die zuständige Staatsanwaltschaft.

Die Strafverfolgungsbehörde bedient sich im Ermittlungsverfahren der Polizeibeamten als den "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft". Gesucht wird im Fall Duisburg, wurde bei vergleichbaren Katastrophen in Ramstein (1988), Düsseldorf (1996), Eschede (1998) oder Bad Reichenhall (2006) nach individueller Schuld. Dabei kann es sich um vorsätzliches oder – das ist der Regelfall – um fahrlässiges Tun oder Unterlassen Einzelner handeln.

Ramstein Während einer Flugshow auf dem US-Fliegerstützpunkt in Ramstein bei Kaiserslautern kollidierten drei italienische Militär-Jets. Ein Jet stürzte in einem gewaltigen Feuerball in kurzer Distanz zu vielen Zuschauern ab. Dadurch kamen 70 Menschen einschließlich der drei Unglückspiloten ums Leben; etwa 350 Besucher erlitten teilweise schwere Brandverletzungen. Strafrechtliche Verantwortung wurde nicht festgestellt, zumal die Piloten, denen möglicherweise fahrlässige Tötung vorgeworfen worden wäre, selbst zu den Todesopfern gehörten.

Düsseldorf Im Oktober 2001 wurde der Mammutprozess (allein die Anklageschrift umfasste 749 Seiten) im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe auf dem Düsseldorfer Flughafen am 11. April 1996 ohne Strafurteile gegen die Angeklagten, vielmehr gegen Zahlung von Bußgeldern eingestellt. Bei dem Großbrand, dessen erste Ursache Schweiß-Reparaturarbeiten waren, kamen 17 Menschen ums Leben; es gab zudem 88 Verletzte.

Weder den Schweißern noch einem Bauleiter, einem Architekten, Feuerwehrleuten und leitenden Flughafen-Angestellten konnte in einem zwei Jahre dauernden Prozess eine strafrechtliche Schuld nachgewiesen werden. Lediglich von "geringer" Schuld war zum Schluss die Rede. Die ermatteten Prozessbeteiligten einigten sich darauf, das millionenteure Strafverfahren gegen Zahlung von Geldbußen zwischen 6000 Mark (Schweißer) bis zu 40 000 Mark (ein technischer Leiter des Flughafens) einzustellen.

Eschede Am 3. Juni 1998 entgleiste ein ICE-Zug auf der Bahnstrecke zwischen Hannover und Hamburg in Höhe der niedersächsischen Gemeinde Eschede. Wagen des ICE prallten gegen eine Betonbrücke, die daraufhin einstürzte. 101 Menschen starben, knapp 90 wurden verletzt. Auslöser der Katastrophe war Materialermüdung an einem Reifen eines der Zugräder. Gut ein Jahr nach dem größten deutschen Zugunglück stellte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen ICE-Zugbegleiter ein.

Man hielt ihm zugute, dass zwischen der Wahrnehmung verdächtiger Geräusche und dem Aufprall des ICE nur 101 Sekunden gelegen hätten. In dieser Zeitspanne hätte sich der Zugbegleiter vor Betätigung der Notbremse zunächst vorschriftsmäßig ein genaueres Bild machen müssen. Der 2002 begonnene Strafprozess gegen zwei Bahn-Mitarbeiter und einen Ingenieur wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung wurde nach 52 Verhandlungstagen auf Vorschlag des Gerichts gegen Zahlung von jeweils 10 000 Euro Bußgeld eingestellt. Eine schwere Schuld, so hieß es, sei auf jeden Fall auszuschließen.

Bad Reichenhall Am 2. Januar 2006 stürzte das Dach der örtlichen Eissporthalle unter den auf ihm lastenden Schneemassen ein. Die herabstürzenden Trümmer erschlugen 15 Sportler, darunter zwölf Kinder und Jugendliche. 34 Menschen wurden verletzt. Der Strafprozess ab Januar 2008 gegen den Dachkonstrukteur, einen Architekten und einen Gutachter endete mit der Verurteilung des Konstrukteurs zu 18 Monaten Haftstrafe auf Bewährung.

Architekt und Gutachter wurden freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob als Revisionsinstanz den Freispruch des Gutachters auf. Dieser habe womöglich den Tod durch Unterlassen pflichtgemäßer Prüfung verursacht. Die noch nicht abschließend entschiedene Strafsache wurde zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Traunstein zurückverwiesen.

Quelle: RP

 
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