Duisburg Unter strenger Kontrolle

Duisburg · Die Bezirksregierung rügt die Haushaltentwicklung der Stadt und legt ihr enge Fesseln an. Jede Investition über 5000 Euro bedarf einer Einzelgenehmigung, einen Kreditrahmen gesteht sie der Stadt nicht zu.

Die Bezirksregierung zieht die Daumenschrauben mächtig an. Im Zusammenhang mit ihrer Begründung, warum sie dem Haushaltssicherungskonzept 2011 erwartungsgemäß die Genehmigung verweigert, kündigt sie regulierende und kontrollierende Maßnahmen an. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am kommenden Montag, 30. Januar, 15 Uhr, darüber informiert

Mit 204,5 Millionen Euro weise der Plan das höchste veranschlagte Defizit seit 2008 aus, stellt die Kommunalaufsicht fest. Die städtische Verschuldung belaufe sich inzwischen auf 480 Millionen Euro für Investitionskredite und fast 1,7 Milliarden für Liquiditätskredite. Daraus summierten sich Zinsaufwendungen in einer Höhe von 101,8 Millionen Euro für das laufende Jahr, 118,7 Millionen Euro für 2013 und 128,9 Millionen Euro für 2014 – mögliche steigende Zinssatzerhöhungen nicht berücksichtigt.

Die Regierungspräsidentin verfügt, dass sich die Stadt jede Investition über 5000 Euro genehmigen lassen muss. Auch Pflichtmaßnahmen des Kernhaushaltes oder der städtischen Eigenbetriebe, die aus vorhandenen Mitteln der Investitionspauschale, der Schul-/Bildungspauschale oder der Sportpauschale finanziert werden, "sind einzelfallbezogen zu erläutern und zu beantragen." Neue Kredite aufnehmen darf die Stadt nach wie vor nur auf Anfrage und mit Einzelfallgenehmigung, und zwar ausschließlich für unabweisbare, pflichtige Investitionen, stellt die Bezirksregierung klar. "Ein Kreditrahmen kann nicht mehr eingeräumt werden."

Personaleinstellungen, Vertragsverlängerungen sowie andere den Haushalt belastende Personalmaßnahmen sind nur noch auf Antrag und mit der Zustimmung aus Düsseldorf möglich. Genehmigt werden diese eh nur, wenn der Stadt ansonsten ein nicht wieder gutzumachender Nachteil entstehen würde.

Beförderungen sind (wie zum Ende vorigen Jahres geschehen) nur in Einzelfällen möglich, freiwerdende Stellen dürfen nach wie vor erst nach 12 Monaten wiederbesetzt werden. Bei Projekten, die von Land, Bund und/oder EU gefördert werden, verweigert die Bezirksregierung es der Stadt, dass sie einen Eigenanteil erbringt (womit diese Projekte dann eher nicht realisiert werden können). Ausnahme von dieser Regel sind rechtlich verpflichtende und unaufschiebbare Projekte (zum Beispiel wenn eine wichtige Brücke zusammenbrechen würde).

Freiwillige Ausgaben sind weiterhin tabu. Nur wenn der Stadt durch die Zuschussstreichung eine Pflichtausgabe entstehen würde, die sie mit Krediten finanzieren müsste, darf sie Pauschalen in den Bereichen Schule, Bildung und Sport überweisen. Bekanntlich übernehmen etliche Vereine und Organisationen Aufgaben für die Stadt, weil sie diese Arbeiten preiswerter ausführen können als sie selbst.

"Ich erwarte, dass der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg über das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept hinausgehende Konsolidierungsmöglichkeiten im Rahmen seiner Kompetenzen nutzt und – wenn nötig – die erforderlichen Schritte einleitet und die ihm obliegenden Maßnahmen ergreift, die notwendig sind, den Duisburger Haushalt so weit wie möglich aus eigener Kraft zu konsolidieren", schreibt die Regierungspräsidentin. Sie erwartet vierteljährlich Berichte über die Entwicklung der wesentlichen Haushaltsdaten, über die Abarbeitung des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes, über erfolgte Stellenreduzierungen, über die Verwendung der Eigenmittel und der getätigten Investitionen sowie über die Reduzierung der freiwilligen Leistungen.

Der Rat der Stadt wird die Stellungnahme der Bezirksregierung zur Kenntnis nehmen, sich aber vor allem mit dem Haushalt 2012 befassen. Durch den Stärkungspakt des Landes hat er die Hoffnung, ohne Kahlschlagbeschlüsse auf eine deutlich verbesserte finanzielle Ausgangslage zu kommen. Ziel ist es, dass die Stadt in spätestens zehn Jahren ohne Hilfe des Landes wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann.

(RP)
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