Abwahlverfahren von Sauerland Vorbereitungen für 12. Februar

Duisburg · Die Vorbereitungen für den 12. Februar sind in vollem Gang. Dann sollen die Duisburger entscheiden, ob OB Sauerland im Amt bleibt oder nicht. Die Abstimmungslokale sind festgelegt, die weitgehend mit denen übereinstimmen, die auch bei der vergangenen Kommunalwahl zur Verfügung standen.

 Die Duisburger solen entscheiden, ob OB Adolf Sauerland im Amt bleibt.

Die Duisburger solen entscheiden, ob OB Adolf Sauerland im Amt bleibt.

Foto: dapd

Ab kommenden Montag, 9. Januar, werden die Benachrichtigungen gedruckt und versandt. Die Briefwahl beginnt am 12. Januar. Unterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch (im Internet unter www.briefwahl.duisburg.de) beantragt werden.

Im Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 150 in Neudorf und auch in allen Bezirksämtern sind Briefabstimmungsstellen eingerichtet. Dort ist nicht nur die Beantragung der benötigten Unterlagen möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort das Kreuzchen gemacht werden. Abstimmungsscheinanträge werden bis einschließlich 10. Februar, 18 Uhr (online nur bis 13 Uhr), entgegengenommen.

Lediglich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung gilt diese Frist bis zum Abstimmungstag um 15 Uhr. Briefabstimmungsunterlagen für jemand anderen abzuholen, geht nur mit einer schriftlichen Vollmacht und nicht für mehr als vier Personen.

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