Duisburg/Dinslaken Wendler verliert Rechtsstreit um Café

Duisburg/Dinslaken · Das Landgericht Duisburg hat am Montag entschieden, dass das Management des Schlagersängers Michael Wendler an eine Klägerin, die ein Café auf Mallorca mit dem Namen "Wendler" eröffnen wollte, eine erhaltene Anzahlung auf einen Gesamtbetrag von insgesamt 100.000 Euro zurückzahlen muss.

 Michael Wendler mit seiner Frau und Managerin Claudia.

Michael Wendler mit seiner Frau und Managerin Claudia.

Foto: Marcel Berndt

So hoch sollte der Preis dafür sein, dass die Frau den Namen für ihr Café — zunächst einmal für ein Jahr — nutzen darf.

In einem Vorvertrag waren drei Zahlungstermine vorgesehen. Nachdem die Cafébetreiberin die erste Rate in Höhe von über 30.000 Euro bereits überwiesen hatte, scheiterten die Verhandlungen über die weiteren Details der Vereinbarung, so dass sich beide Parteien schlussendlich nicht einig wurden.

Daraufhin erhob die Frau Klage gegen Claudia Norberg, Ehefrau und Managerin des Sängers, und forderte die Rückerstattung der Anzahlung.

Das Gericht gab dieser Klage statt und wies parallel eine auf Zahlung des Restbetrages gerichtete Widerklage von Norberg ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der in Rede stehende "Vertrag" lediglich als eine ohne Rechtsbindungswillen abgegebene Absichtserklärung zur Schließung eines Vertrages auszulegen sei. Wendlers Management kann innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen.

Wie berichtet gibt es noch weitere Prozesse des Schlagersängers am Duisburger Landgericht, bei denen es um Schadensersatz- beziehungsweise Managementforderungen geht.

(rl/sap)
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