Duisburg: Zwei Loveparade-Gutachten - aber keine Aufklärung
zuletzt aktualisiert: 01.09.2010 - 17:37Die Stadt Duisburg hat am Mittwoch den Abschlussbericht zu den Ursachen der Loveparade-Katastrophe vorgelegt und dabei Vorwürfe wegen angeblicher Versäumnisse zurückgewiesen. Ein neues Rechtsgutachten des Landesinnenministeriums setzt die Stadt Duisburg dagegen erheblich unter Druck. Sie war demnach allein für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich.
"Die Stadt hat ihre Amtspflichten beachtet und auch keine rechtlichen Fehler gemacht", sagte Rechtsanwalt Andreas Berstermann, dessen Kanzlei im Auftrag der Stadt ein Gutachten zum Hergang des Unglücks erstellt hat. Zwar kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass zwei wesentliche Punkte des zwischen Veranstalter und Polizei vereinbarten Sicherheitskonzepts nicht eingehalten wurden.
Nach diesem Konzept hätte die sowohl als Ein- wie auch als Ausgang dienende Rampe frei von Hindernissen sein müssen. Tatsächlich sei die Rampe jedoch am Veranstaltungstag nicht von den Zäunen geräumt gewesen, die in den Tagen zuvor Unbefugte am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert hatten. Außerdem sah das Konzept vor, dass "Stagnation" im zur Rampe führenden Tunnel verhindert werden sollte.
Für beide Umstände trägt die Stadt Duisburg nach Einschätzung des Gutachtens keine Verantwortung, da sie an der Erstellung des Sicherheitskonzepts nicht beteiligt und für seine Einhaltung nicht zuständig war. Unklar bleibe allerdings, warum die Entfernung der Zäune von der Rampe am Tag der Veranstaltung von den kommunalen Behörden nicht kontrolliert worden ist.
Der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ließ sich am Mittwoch von Stadtdirektor Peter Greulich vertreten. Er bereite sich auf die Sitzung des Innenausschusses im Düsseldorfer Landtag am Donnerstag vor, hieß es.
Gutachten des Ministeriums: Stadt trägt Verantwortung für Sicherheit
Das Gutachten des Ministeriums sieht die Stadt Duisburg erneut in der Pflicht: Sie war demnach allein für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich, wie aus dem vom Landesinnenministerium in Auftrag gegebenen und am Mittwoch in Düsseldorf vorgestellten Gutachten hervorgeht.
So habe sowohl die Aufsicht über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften "ausschließlich" wie auch die "übergreifende Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes" bei der Stadt gelegen, heißt es in dem Gutachten. Auch die Entscheidung, ob das Veranstaltungsgelände wegen Überfüllung hätte geschlossen werden sollen, habe nur die Stadt treffen können.
Die Polizei habe hingegegen "nur nachrangig" zur Stadt tätig werden dürfen, wenn und soweit ein Handeln der Ordnungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheine, heißt es in dem Gutachten. Das bloße Fehlen von Kräften der Ordnungsbehörde vor Ort begründe keine eigene Zuständigkeit der Polizei.
Eine Überprüfung, ob die Vorschriften eingehalten wurden, habe es nach derzeitigem Kenntnisstand aber nicht gegeben, sagte der Innenexperte der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Stotko. Auch habe eine Telefonkonferenz, die laut Sicherheitskonzept mit Feuerwehr und Polizei bei drohender Überfüllung hätte geführt werden sollen, nicht stattgefunden.
Innenausschuss tagt am Donnerstag
Das Loveparade-Unglück, bei dem am 24. Juli eine Massenpanik zum Tod von 21 Menschen geführt hatte, beschäftigt am Donnerstag erneut den Innenausschuss des Landtags. Zu dem Termin hat Duisburgs umstrittener Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sein Kommen zugesagt. Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller, der in diesen Tagen Videoaufnahmen seiner Überwachsungskameras vom Unglückstag ins Internet gestellt hatte, will dagegen fernbleiben und "Vertreter" seiner Firma schicken.
Wir berichten am Donnerstag laufend aktuell von der Sitzung des Innenausschusses im Landtag zum Loveparade-Unglück.
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