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Sportpolitik: Stadt widerspricht Stadtsportbund

zuletzt aktualisiert: 17.12.2009

Im Streit um die nicht gezahlten Zuschüsse für Sportveranstaltungen widerspricht die Stadt Duisburg dem Stadtsportbund (SSB). Franz Hering, der Vorsitzende des SSB, hatte im Rahmen einer Pressekonferenz am Montag erklärt, Sportdezernent Reinhold Spaniel und der stellvertretende Leiter des Betriebsausschuss DuisburgSport, Ulrich Dreher, hätten der Bezirksregierung im Frühjahr unzutreffende Zahlen vorgelegt.

Auch deshalb warteten die Veranstalter nun vergeblich auf Zuschüsse in Höhe von etwa 70 000 Euro.

In einer Stellungnahme teilte das Medienreferat der Stadt mit: "Die Auffassung des Stadtsportbundes Duisburg, wonach das Sportdezernat und DuisburgSport der Bezirksregierung Düsseldorf lediglich einen Zuschussbedarf für Sportveranstaltungen in einer Höhe von 86 000 Euro für das gesamte Jahr 2009 angezeigt hätten, ist unzutreffend." Vielmehr habe nach dem Treffen mit dem Regierungspräsidenten festgestanden, "dass wegen der Beanstandung des Duisburger Haushalts lediglich Bezuschussungen neuer Sportveranstaltungen unzulässig sind."

In der Mitteilung heißt es weiter: "Erst wesentlich später, nämlich am 24. Juni, am 22. September und am 26. November 2009, vertrat die Bezirksregierung Düsseldorf dreimal schriftlich die Auffassung, dass für dieses Jahr von ihr nur noch ein Zuschussbetrag für Sportveranstaltungen in Höhe von 86 510 Euro geduldet werde." Schriftlich habe man bereits am 23. Juli Widerspruch eingelegt. Vergeblich, wie es heißt. Die Stellungnahme der Stadt Duisburg sieht damit den Regierungspräsidenten in der Verantwortung dafür, dass die zweite Rate der Zuschüsse für Veranstaltungen nicht ausgezahlt werden darf.

Keine Angaben macht das Pressereferat zu den Vorwürfen des SSB, dass die Vereine erst spät und nur unzureichend über den drohenden Zahlungsstopp informiert worden seien. Ebenfalls enthält die Mitteilung keinen Hinweis zu den Reisekostenzuschüssen für Vereine in Höhe von 120 000 Euro, die in diesem Jahr ebenfalls trotz vorliegender Bewilligungsbescheide nicht ausgezahlt werden. kew

Quelle: RP

 
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