Rees: Ex-Mitarbeiter muss zahlen
VON SEBASTIAN LATZEL - zuletzt aktualisiert: 18.02.2010Rees (RPO). Lange hat es gedauert: Jetzt ist zumindest das zivilrechtliche Urteil gegen den Ex-Mitarbeiter des Reeser Sozialamtes rechtskräftig. Er hatte Asylbewerber-Leistungen unterschlagen. Die Berufung wurde abgewiesen.
Der Fall hatte damals für reichlich Schlagzeilen gesorgt. Ein Mitarbeiter des Reeser Sozialamtes hatte über mehrere Jahre hinweg Finanzmittel für Asylbewerber unterschlagen. Die Sache war August 2008 bei einer Routineprüfung aufgeflogen, dem Mitarbeiter daraufhin fristlos gekündigt worden.
Der strafrechtliche Prozess hat allerdings auch nach fast zwei Jahren immer noch nicht begonnen. "Es wundert uns schon, dass das so lange dauert", sagt der Reeser Kämmerer Andreas Mai. Mancher hat den Eindruck, dass der Täter aus Sicht der Strafbehörden eher ein "kleiner Fisch" ist, obwohl der Schaden für die Stadt enorm war. Über mehrere Jahre hatte der Mitarbeiter jährlich einen fünfstelligen Betrag veruntreut. Der Gesamt-Schaden für Rees wird also sicher im sechsstelligen Bereich liegen.
Vorwürfe eingeräumt
Der Ex-Mitarbeiter des Sozialamtes hatte über längere Zeit Abrechnungen gefälscht. Die Vorwürfe räumte er bereits im Grundsatz ein.
Bei einem zivilrechtlichen Prozess müsste er sich wegen Untreue verantworten.
Daher freut man sich bei der Stadtverwaltung, dass immerhin das zivilrechtliche Verfahren jetzt endlich abgeschlossen ist. Ende des Jahres wurde das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel gegen den ehemaligen Mitarbeiter rechtskräftig. Wie berichtet, hatte das Gericht den Mann bereits in erster Instanz verurteilt, den Schaden zu erstatten. Dagegen hatte der Ex-Mitarbeiter allerdings über seinen Rechtsanwalt Berufung eingelegt. Die war jedoch schließlich abgelehnt worden. Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig.
Die Folge für die Stadt: Sie kann Schadenersatz fordern. Und das ist bereits passiert. Da der Mann inzwischen wieder eine neue Arbeitsstelle hat, wird das neue Gehalt teilweise gepfändet, um damit den Schaden der Stadt Rees zu tilgen.
Durch das Gerichtsurteil kann die Stadt nun 30 Jahre lang Schadenersatz-Forderungen stellen. Ganz nebenbei hat das Urteil auch bestätigt, dass die fristlose Kündigung nach dem Vorfall rechtmäßig war.
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