Rees: Fall Gülsüm: Schlappe für die Verteidigung
VON RALF DAUTE - zuletzt aktualisiert: 11.11.2009Rees (RPO). Beim ersten langen Prozesstag im Mordfall Gülsüm mussten die Verteidiger eine Niederlage einstecken. Die Anwälte wollten erreichen, dass Angaben des Bruders bei der Polizei nicht verwertet werden dürfen.
Um kurz nach zehn Uhr nahm der Beamte der Mordkommission auf dem Zeugenstuhl im Klever Landgerichts Platz. Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses, der den Tod von Gülsüm S. aufklären soll, berichtete er geduldig über seine Arbeit an dem Fall. Er begann mit jenem Tag, an dem er mit dem Hubschrauber von Krefeld zum Fundort der Frauenleiche nach Rees flog, und endete sechs Stunden später bei der zentralen Vernehmung – die des mitangeklagten Drillingsbruders Davut S. (20).
"Mit diesen Händen getötet"
Bei der Polizei-Befragung in Kalkar kam es laut Zeuge am Abend des 31. März zu einem "sehr emotionalen Moment, das war eine unbeschreibliche Situation". Zuvor sei der junge Kurde auf Widersprüche in seiner Aussage hingewiesen worden, dann habe er geweint und eine Zeitlang gegrübelt, anschließend "brach es wie ein Wasserfall aus ihm heraus". Der Polizeibeamte berichtete: "Er zeigte seine Hände und sagte: ‚Mit diesen Händen habe ich sie eigenhändig getötet.'" Es folgte die Schilderung des Tatablaufs, wie sie auch weitestgehend in die Anklage eingeflossen ist: Aus Wut über die Abtreibung und unter dem Einfluss von zwei Gläsern Whisky habe er die Schwester zum Wirtschaftsweg gelockt und dort erst stranguliert. Dann habe er von ihr abgelassen, woraufhin sie geschrieen und mit der Polizei gedroht habe. Daraufhin habe er Gülsüm erneut überwältigt, bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselt und das Gesicht mit abgebrochenen Ästen attackiert.
Morgen geht es weiter
Der Prozess im Mordfall Gülsüm (Foto) vor dem Landgericht Kleve wird am Donnerstag fortgesetzt.
Als die Polizisten die Vernehmung am nächsten Tag fortsetzen, führte Davut den mitangeklagten Russen Miro M. (32) ins Geschehen ein. Doch der habe nur daneben gestanden. Irgendwann später, so steht es in den Vernehmungsakten, die der gewissenhafte und detailfreudige Richter Christan Henckel zitierte, räumt Davut S. ein, "dass ich das für meine Ehre getan habe". Seiner Drillingsschwester Zainab schrieb er am Ende des zweitägigen Aussagemarathons eine Mitteilung, die ebenfalls verlesen wurde: "Ich war's gewesen. Ich kann nichts mehr rückgängig machen, ich liebe euch alle – es tut mir leid."
Eine entscheidende Frage war, wie weit diese Aussagen verwertet werden dürfen. Hans Reinhardt, Verteidiger von Davut, und auch Siegmund Benecken, der den Vater. vertritt, waren der Ansicht: gar nicht. Der Angeklagte sei nicht ausreichend über seine Rechte belehrt worden. Die Begründung war fein ziseliert, der Beamte auf dem Zeugenstuhl entgegnete, Davut sei "normal als Beschuldigter belehrt worden". Reinhardt konterte: "Aber nicht qualifiziert!"
Richter Henckel zog sich mit der Kammer "drei Minuten" zur Beratung zurück. Eine heikle Situation, denn ohne das Geständnis bliebe von der Anklage nicht mehr allzuviel übrig. Aus den drei Minuten wurde eine Viertelstunde, dann verkündete Henckel den Beschluss der Kammer: Es sei nicht ersichtlich, warum ein Verwertungsgebot gelten müsse. "Aus den Akten ergibt sich, dass eine vollständige Beschuldigtenbelehrung vor der Vernehmung erfolgt ist." Die Verteidigung hat eine Schlacht verloren.
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