Kleve/Rees: Fall Gülsüm: Vater erhält lebenslang
zuletzt aktualisiert: 29.12.2009 - 13:18Kleve/Rees (RPO). Im Fall Gülsüm ist vor wenigen Minuten im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Kleve das Urteil verkündet worden. Der Vater des getöteten Mädchens muss lebenslang hinter Gitter.
Mit dem Urteil kam der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Den mitangeklagten Bruder der Getöteten verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstarfe von neun Jahren und sechs Monaten. Ebenfalls lange hinter Gitter muss der mitangeklagte Russe Miro M. Er muss wegen Beihilfe zum Mord für sieben Jahre und sechs Monate einsitzen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Drillingsbruder des Opfers und der Bekannte der Familie im Auftrag des Vaters die junge Frau im März 2009 in einem Waldstück bei Rees erschlagen hatten. Im Prozess hatte lediglich der Bruder eine Tatbeteiligung eingeräumt. Der Vater des Opfers und der mitangeklagte Bekannte stritten eine Verwicklung ab. Ihre Anwälte hatten einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft wertete das Verbrechen als sogenannten Ehrenmord.
Die Zuschauerreihen waren voll besetzt, vier Kamerateams warteten auf die Ankunft der Angeklagten. Es herrschte angespanntes Gemurmel im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Kleve, in dem Richter Christian Henckel das Urteil im Mordprozess Gülsüm vor wenigen Minuten verkündete. Um 10.10 betraten die Angeklagten im Blitzlichtgewitter den Saal. Erst Vater Yusuf, wie üblich mit grünem Parka über seinem Kopf, dann Miro und Davut.
Die Urteilsbegründung
Der Anfang der anderthalbstündigen Urteilsbegründung von Richter Christian Henckel: "Gülsüm S. ist einem furchtbaren Verbrechen zum Opfer gefallen. Die drei Angeklagten tragen die Verantwortung für dieses Verbrechen. Gülsüm war 20 Jahre alt, als sie starb. Sie war eine junge, schöne und lebensbejahende Frau, die eigene Vorstellungen vom Leben hatte, auch wenn sie diese oftmals wechselte, unstet lebte und leben musste. Sie entsprach mit ihren Lebens- und Verhaltensweisen keineswegs den Vorstellungen ihrer Familie, die diese von einem so genannten „ordentlichen“ Leben von Tochter und Schwester hatten. Gülsüm wurde durch ihren Vater und ihren Bruder ermordet. Vater und Sohn haben diese Tat gemeinsam geplant und arrangiert. Davut S hat diese Tat selbst vollzogen, unter tatkräftiger Mithilfe des Angeklagten M. Gülsüm wurde heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet. Sicher ist, dass das Tatmotiv in den Ehrvorstellungen der Familie S. zu suchen ist, was letztlich genau den Ausschlag gegeben hat, was vielleicht alles zusammen gekommen ist, wissen wir nicht genau. Dies ist das Ergebnis der Beweisaufnahme, einer umfangreichen und auch sehr schwierigen Beweisaufnahme.
Eine Beweisaufnahme, die dadurch erschwert wurde, dass um die Tat eine Mauer des Schweigens aufgebaut wurde, … dass dreiste Lügen aufgetischt wurden… durch die gute Arbeit der Polizei (konnte) das Verbrechen hier in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden… Auch die Ausführungen der Staatsanwaltschaft haben gezeigt, dass es Annahmen gibt, die sich nicht vollständig beweisen lassen. Man mag vielleicht von Phantasie sprechen. Wie viel mehr Phantasie bedarf es aber für die Annahme, dass Davut völlig losgelöst von seiner Familie gegen den ausdrücklichen Willen und Wunsch seines Vaters die Ermordung Gülsüms vollzogen hat. Oder wie viel mehr Phantasie bedarf es für die Annahme, dass diese Tat durch irgendwelche dunklen Gestalten ausgeübt worden sein könnte.
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