Kleve/Rees: Gülsüms Vater gab Mordauftrag
VON RALF DAUTE - zuletzt aktualisiert: 30.12.2009 - 12:32Kleve/Rees (RPO). Im Prozess um die Ermordung der 20-jährigen Kurdin Gülsüm S. in Rees könnte der Richter Rechtsgeschichte geschrieben haben: Erstmalig wurden nicht nur die Tatausführenden bestraft, sondern auch der "wahre Urheber".
Es war ein "Ehrenmord", daran lässt Richter Christian Henckel nicht den Hauch eines Zweifels aufkommen, als er vor dem Landgericht Kleve das Urteil im Prozess um die Ermordung der Kurdin Gülsüm S. spricht: "Sicher ist, dass das Tatmotiv in den Ehrvorstellungen der Familie S. zu suchen ist. Gülsüm entsprach mit ihren Lebens- und Verhaltensweisen keineswegs den Vorstellungen ihrer Familie, die diese von einem so genannten ‚ordentlichen' Leben von Tochter und Schwester hatte."
Um 10.18 Uhr begann Richter Henckel mit der Verkündung des Urteils. Als er 91 Minuten später mit seiner Begründung zum Ende gelangt war, hat er "Rechtsgeschichte geschrieben" – davon zeigte sich einer der am Prozess beteiligten Anwälte überzeugt.
Denn die Große Strafkammer zog nicht nur die beiden an der Tatausführung tatsächlich beteiligten Personen Davut S. und Miro M. zur Verantwortung. Sie verurteilte auch den Mann, der hinter den schrecklichen Geschehnissen des 2. März 2009 stand, als der "schönen und lebensbejahenden Frau" auf einem einsamen Feldweg bei Rees das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit zertrümmert wurde. Das Gericht sah Davuts Vater Yusuf S. eindeutig als Drahtzieher überführt: "Alles, was Davut tat, ist ihm zuzurechnen, weil er das wollte."
Davut S. (20) erhielt wegen des Mordes an seiner Drillingsschwester eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten, der Russe Miro M. wegen Beihilfe zum Mord sieben Jahre und sechs Monate. Doch die härteste Strafe erhielt Yusuf S., der zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Das Gericht erkannte keine mildernden Umstände an und verwarf auch Theorien, der Angeklagte leide an Schwachsinn.
"Erstmals ist in einem so genannten Ehrenmordprozess der wahre Urheber der Tat voll zur Verantwortung gezogen worden", so Hans Reinhardt, der Rechtsbeistand des Hauptangeklagten Davut S. Der 20-jährige Davut wurde am Ende von Henckel persönlich angesprochen: "Davut S., Sie haben Ihre Schwester umgebracht. Es gibt niemanden, der Ihnen – biologisch gesehen – näher steht. Für was haben Sie Ihre Schwester getötet? Was bleibt, ist die verachtenswerte Berufung auf irgendeine Ehre." Leicht mildernd hielt der Richter ihm einzig das Geständnis bei der polizeilichen Vernehmung zugute – so gab es sechs Monate Abzug von der Höchststrafe von zehn Jahren. "Dass er unter der Tat leidet, nimmt die Kammer ihm ab."
Mit besonderer Akribie begutachtete die Kammer die Indizien, die zur Überführung des Vaters herangezogen wurden. Im Zentrum der Beweisführung stand dabei ein 20 Sekunden langes Telefongespräch, dass das Opfer in den letzten Minuten seines Lebens mit seinem Vater geführt hatte. Da war sie schon im Auto mit ihrem Bruder unterwegs, nicht wissend, das ihr Leben in wenigen Minuten enden würde. Über den Inhalt des Gesprächs ist nichts bekannt, die Kammer aber zeigte sich überzeugt, dass die ahnungslose Gülsüm ihrer weggelockten Schwester Z. habe ausrichten lassen wollen, dass sie kurz unterwegs sei, um mit ihrem Bruder nach ihrem gestohlenen Fahrrad zu suchen.
Dieses Telefonat aber verschwieg der Vater später gegenüber Tochter Z., als diese sich nach dem Verbleib ihrer Schwester erkundigte. Für die Strafkammer gibt es dafür nur eine logische Erklärung: "Yusuf S. wusste, dass Gülsüm unmittelbar nach diesem Gespräch getötet wurde."
Die Beweisaufnahme hatte sich während der zwölf Verhandlungstage alles andere als einfach gestaltet, der Richter sprach gestern von "einer Mauer des Schweigens und der dreisten Lügen", um den Vater reinzuwaschen. Deshalb war es für das Gericht klar, dass sich nicht alle Annahmen beweisen lassen.
"Man mag vielleicht von Phantasie sprechen. Wie viel mehr Phantasie bedarf es aber für die Annahme, dass Davut völlig losgelöst von seiner Familie gegen den ausdrücklichen Willen seines Vaters die Ermordung Gülsüms vollzogen hat – oder dass diese Tat durch irgendwelche dunklen Gestalten ausgeübt worden sein könnte", so Henckel.
Siegmund Benecken, der Verteidiger des Vaters, kündigte an, Revision einlegen zu wollen. "Ich bin über die Begründung sehr enttäuscht. Es handelt sich um ein auf Verdachtsmomente und Spekulationen aufgebautes Fehlurteil zu Lasten des Vaters." Auch die Verteidiger des Russen wollen eine Revision – die von Davut allerdings nicht.
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