Emmerich: "Keine Racheakte"
VON MARKUS BALSER - zuletzt aktualisiert: 14.05.2011Emmerich (RPO). Die Verhandlung um den Tod von Cemal Dag drohte zu eskalieren. Auch wenn den Angehörigen der Richterspruch wegen fahrlässiger Tötung zu milde ausfiel, haben sie das Urteil akzeptiert, sagt ihr Anwalt.
Es war eine Situation, die aus dem Ruder zu laufen drohte: Eine Menschentraube, die auf den Staatsanwalt einredete und gut 60 weitere Freunde und Angehörige Cemal Dags, die vor dem Amtsgericht auf der Straße ausharrten. Mit dem gerade gesprochenen Urteil mochten sie sich nicht abfinden.
Wie berichtet, muss ein 40-Jähriger aus Weeze wegen fahrlässiger Tötung für 18 Monate in Haft. Am Donnerstag wurde der gebürtige Russe verurteilt. Durch ein riskantes Überholmanöver auf der B 8 zwischen Elten und Hüthum hatte er den Tod eines jungen Menschen verursacht, ein anderer wurde schwer verletzt.
Kein Drogentest
Obwohl der Angeklagte wegen Drogen mehrfach vorbestraft war, wurde nicht festgestellt, ob er auch während des Unfalls Rauschgift genommen hatte. Grund: Wegen seiner Unfallverletzungen hatte er Medikamente bekommen, die keinen aussagefähigen Drogentest ermöglicht hätten.
Spürhunde hatten im Unfallwagen keine Hinweise auf Drogen liefern können.
Am Ende der Verhandlung schlugen die Emotionen hoch. Fast wäre der Angeklagte angegriffen worden. Besonnene Verwandte und die hinzu gerufene Polizei entschärften die Situation. Dabei half auch, dass das Urteil von Richterin Waltraud Wacker über der Forderung des Staatsanwalts blieb. Er hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und einen Monat auf Bewährung plädiert. Die Richterin hatte eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt.
"Auch wenn meine Mandanten das Urteil für zu milde halten, haben sie es akzeptiert", sagte Anwalt Alfons Nießen gestern der RP. Er vertrat unter anderem die Eltern Cemal Dags als Nebenkläger. Nießen selbst hätte sich zwar eine zweijährige Haftstrafe für den Angeklagten gewünscht, "da es allerdings keine Bewährung gibt, kann ich mit dem Urteil leben."
Mit den Eltern des Unfallopfers hat der Anwalt vor und nach der Verhandlung lange gesprochen, ihnen erklärt, dass das deutsche Strafrecht für fahrlässige Tötung entweder eine Geld- oder Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Dass es Racheakte an dem Angeklagten geben könnte, schließt Nießen aus. "Die Familie hat mir versichert, dass es dazu nicht kommen wird."
Während der Verhandlung hatte die Anwältin des Angeklagten geäußert, dass ihr Mandant Morddrohungen erhalten habe. "Wenn es die gegeben haben sollte, kamen sie nicht von der Familie Dag. Sie hat mir gesagt, dass sie Vertrauen in das deutsche Rechtssystem hat", erklärt Anwalt Nießen.
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