Emmerich: Mit „Riester“ ins Eigenheim
zuletzt aktualisiert: 01.07.2008Emmerich (RPO). Die staatlich geförderte Altersfürsorge, die so genannte „Riester-Rente“, kann künftig auch zum Kauf von Immobilien verwendet werden. Das hat jetzt der Bundestag beschlossen. Wie das Wohn-Riestern funktioniert, ließ sich RP-Redakteur Markus Balser von Frank Gockel, Bereichsleiter der Stadtsparkasse Emmerich-Rees, erklären.
Was ist das Prinzip des Wohn-Riesterns?
Frank Gockel Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz kann die Regelung der Riester-Förderung künftig auch für den Erwerb oder den Bau von Wohnimmobilien in Anspruch genommen werden. Allerdings nur – und das ist wichtig – wenn diese auch selbst genutzt werden. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft.
Für wen kommt Wohn-Riestern infrage?
Gockel Grundsätzlich finden die selben Regelungen wie bei dem normalen „Renten-Riestern“ Anwendung. Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen sowie Landwirte, Beamte, Richter und Berufssoldaten. Zusätzlich können auch Ehepartner, die selbst nicht begünstigt sind, Zulagen bekommen.
Wie hoch ist die Förderung ?
Gockel Die jährliche Sparleistung muss mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens – maximal 2100 Euro – betragen, um die vollen staatliche Zulagen zu erhalten. Die eigene Sparleistung wird um folgende Beträge reduziert: Grundzulage: 154 Euro pro Person Kinderzulage: 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind, und 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren sind.
Kann ich auch aus einem bestehenden Riester-Vertrag Immobilien erwerben und was passiert mit dem bisherigen Vertrag, wenn Geld entnommen wurde?
Gockel Ja, das geht. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Es muss allerdings in der Rentenphase aufgrund der nachgelagerten Besteuerung gegebenfalls mit einem zusätzlichen Aufwand gerechnet werden. Das ist ein etwas kniffliger Punkt, der der individuellen Beratung bedarf.
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