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Berufung, Mitarbeiter Stadt Rees, Landgericht Kleve
  Foto: van Offern
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Rees/Kleve: Mitarbeiter der Stadt Rees muss ins Gefängnis

VON RALF DAUTE - zuletzt aktualisiert: 16.02.2011 - 11:57

Es bleibt dabei: Der 46 Jahre alte Sachgebietsleiter der Stadt Rees, der über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren 175.235,38 Euro städtischer Gelder in die eigene Tasche gesteckt hatte, muss wegen Untreue und Urkundenfälschung für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gittern.

Vor dem Landgericht in Kleve hat Richter Peter Schöttler am Dienstag (15. Februar) den ehemaligen Mitarbeiter der Stadt Rees verurteilt.  Foto: Klaus Dieter Stade
Vor dem Landgericht in Kleve hat Richter Peter Schöttler am Dienstag (15. Februar) den ehemaligen Mitarbeiter der Stadt Rees verurteilt. Foto: Klaus Dieter Stade

Das ist das Urteil, das Peter Schöttler am Dienstag (15. Februar) im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Kleve sprach. Damit scheiterte der Versuch, eine Bewährungsstrafe zu bekommen. "Sie haben die Stadtkasse Rees als Selbstbedienungsladen genutzt und nach Bedarf Geld herausgenommen", so der Vorsitzende Richter in seiner Begründung. Der Angeklagte habe "eine Vertrauensstellung zum Schaden der Allgemeinheit kläglich missbraucht". Seine in der Verhandlung geäußerte Bereitschaft zur Wiedergutmachtung, so Scöttler, sei einzig und allein prozesstaktisch motiviert gewesen.

Reuebekundungen

Zuvor hatte sich selbst Staatsanwalt Marco Held von den Reuebekundungen des Mannes beeindrucken lassen, denn auch er hielt überraschenderweise eine Bewährungsstrafe für vertretbar.

Zum Hintergrund: Der Angklagte hat zwischen 2005 und 2008 monatlich zwischen 3000 und 6000 Euro aus der Stadtkasse Rees abgezweigt und so in 257 Einzelfällen insgesamt 175.000 Euro für sich genommen. Vor drei Jahren kam der Fall dann ans Licht, doch seit der Aufdeckung beglich der Mann gerade einmal 1500 Euro des Schadens - und selbst diese Summe musste durch eine Pfändung beigetrieben werden.

291 Jahre abstottern

Kurz vor Prozessbeginn wandte er sich dann schriftlich an einen Ex-Kollegen und bot an, den Schaden mit monatlich 50 Euro abzustottern. Rein rechnerisch wäre dann in 291 Jahren alles bezahlt. Doch nicht einmal die erste Rate dieses symbolischen Betrags floss. Diesen Umstand erklärte der Angeklage damit, dass er kein Kassenzeichen gehabt habe – eine Begründung, die bei Richter Schöttler starkes Stirnrunzeln hervorrief.

Dennoch plädierte Verteidiger Tim Lühl (Wesel) auf eine Bewährungsstrafe, eine Idee, die dann offenbar auch dem Staatsanwalt gefiel. Schließlich habe der Behördenmitarbeiter zwar weit über seine Verhältnisse gelebt, aber kein Vermögen angehäuft. Der Angeklagte selbst sagte in seinem Schlusswort: "Ich bin gerne bereit, mich mit den Verantwortlichen der Stadt Rees an einen Tisch zu setzen, um den Schaden wiedergutzumachen."

Das kaufte ihm die 3. kleine Strafkammer allerdings nicht ab. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Emmerich errechnet, dass die Summe der Einzelstrafen 153 Jahre beträgt und daraus eine nach Meinung von Beobachtern schon recht milde Gesamtfreitheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gebildet. In Saal 122 des Landgerichts Kleve befand nun Peter Schöttler über diese Entscheidung: "Diese Strafe ist absolut in Ordnung."


 
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