Emmerich: Neue Regeln fürs Feiern
VON SINA ZEHRFELD - zuletzt aktualisiert: 25.01.2012Emmerich (RP). Es gibt bürokratische Neuerungen bei der Genehmigung von Straßenfesten und Prozessionen: Veranstalter müssen den Nachweis über eine Haftpflichtversicherung erbringen. Eine bloße Erklärung dazu genügt nicht mehr.
Emmerich / Rees Der Kreis Kleve hat mitgeteilt, dass für jede Veranstaltung, die den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigt, nun der Beleg für eine Veranstalterversicherung beizubringen ist.
"Bisher haben wir uns nur bestätigen lassen, dass eine Versicherung vorliegt. Jetzt lassen wir es uns nachweisen", erklärte Ulrich Runge von der Emmericher Stadtverwaltung. "Das soll kein großer Argwohn sein", fügte er direkt hinzu: Offenbar habe es einfach irgendwo in NRW mal schwarze Schafe gegeben, die ohne Veranstalter-Haftpflichtversicherung operiert hätten, und jetzt werde genauer hingesehen. "Das ist einfach die Rechtsprechung, und so wird sie umgesetzt", so Runge.
Antragstellung
Anträge, die über den Kreis Kleve abgewickelt werden – etwa in Rees – können über ein neues Antragsformular eingereicht werden. Dieses gibt es mitsamt Ausfüllanleitung online über www.kreis-kleve.de, Suchbegriff "Verkehrsregelung".
Emmericher Bürger stellen Anträge zur Genehmigung von Veranstaltungen beim Fachbereich Ordnung der Stadt.
Der Verzicht auf eine solche Versicherung sei ohnehin keinem Veranstalter anzuraten: "Man muss immer abgesichert sein", betonte Runge, "das ist nur sinnvoll" und "selbstverständlich". "Wir erfinden damit das Rad nicht neu", sagte Runge zu den Änderungen.
Für die Gemeinden, die die Genehmigung über den Kreis Kleve abwickeln lassen, so zum Beispiel Rees, gilt das gleiche. "Das haben wir nicht erfunden, und wir wollen niemandem etwas erschweren", versicherte Kreis-Sprecher Eduard Großkämper.
In Emmerich können die Organisatoren von Festen oder Umzügen mit der Sperrung von Straßen entweder den Bauhof beauftragen oder die entsprechenden Schilder dort abholen und selbst aufstellen, was dann durch die Stadt lediglich kontrolliert werden muss. Beides ist nach wie vor kostenpflichtig, je nach Aufwand der Maßnahme. In Emmerich habe es mit den Vorgaben zu Straßensperrungen seines Wissens niemals Probleme gegeben, und sie erfolgten immer in enger Absprache mit der Polizei, so Ulrich Runge.
Für die Städte und Gemeinden in der Zuständigkeit des Kreises Kleve gilt: Die Beschilderung soll jetzt von offiziellen Stellen erfolgen. "Die Behörde, die Gemeinde, die Stadt –je nachdem, wer für eine Straße zuständig ist, kriegt die Information von uns und stellt dann die Schilder auf", stellte Eduard Großkämper heraus. "Der Veranstalter muss sich darum jetzt nicht mehr kümmern" – er muss allerdings die anfallenden Kosten übernehmen.
Die Organisatoren von Straßenfesten, Umzügen und ähnlichen Veranstaltungen müssten sich wegen der Neuerungen im Genehmigungsverfahren keine Sorgen machen.
Das betonen sowohl der Kreis Kleve als auch die Stadt Emmerich: Genau genommen, so das Fazit, ändere sich nichts. Nur müsse jetzt nachgewiesen und kontrolliert werden, was früher nur abgefragt und bestätigt wurde.
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