Emmerich: Wahlplakate – Promenade ist tabu
zuletzt aktualisiert: 15.05.2009Emmerich (RPO). Mit der Europa-, der Kommunal- und der Bundestagswahl stehen in diesem Jahr drei Urnengänge innerhalb von knapp drei Monaten an. Die Fraktionsvorsitzenden der im Emmericher Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen haben deshalb jetzt eine Selbsverpflichtungserklärung für den Wahlkampf unterzeichnet. Demnach wird nach festgelegten Regeln plakatiert werden. Die freiwillige Selbstbeschränkung soll der "geordneten und maßvollen" Plakatierung dienen.
Inhalt der Vereinbarung ist unter anderem, dass keine Wahlplakate an Verkehrszeichen, Wahllokalen oder in festgelegten Abständen zu einem Kreuzungsbereich angebracht werden dürfen. Aufgestellt, aber nicht fest montiert werden dürfen die Plakate an Bäumen.
Eine Begrenzung gibt es auch für den Zeitraum, in dem die Plakate hängen dürfen – sie sollen spätestens eine Woche nach der Wahl wieder abgebaut werden.
Auf eine Emmericher Besonderheit haben sich CDU, SPD, Grüne, FDP und BGE zudem geeinigt: An an der Rheinpromenade werden ebenfalls keine Wahlplakate aufgestellt.
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