Emmerich: Wenn Vati nicht mehr zahlt
VON MARKUS BALSER - zuletzt aktualisiert: 07.05.2009Emmerich (RPO). In Emmerich gibt es momentan 236 Kinder, für die ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Den Steuerzahler kostete dies im vergangenen Jahr knapp 397 000 Euro.
Väter, die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen – in Emmerich gibt es mehr davon, als man vielleicht denken mag. Für 236 Kinder muss derzeit der Steuerzahler aufkommen. Dazu gibt es 355 weitere, so genannte Rückstände – Fälle, in denen Rückzahlungen an das Sozialamt noch ausstehen.
Den Stadtsäckel belastet das nicht unerheblich, und der Trend geht nach oben: Knapp 397 000 Euro mussten allein im vergangenen Jahr an Unterhaltszahlungen für Kinder in Emmerich geleistet werden. Mehr als 50 Prozent davon zahlt die Stadt. Knapp 33 Prozent finanziert der Bund, den Rest übernimmt das Land. Dem stehen in Emmerich "Einnahmen" von rund 79 000 Euro gegenüber – Unterhaltsvorschüsse, die das Sozialamt wieder einfordern konnte.
Kindesunterhalt
Kindesunterhalt ist in Deutschland einheitlich geregelt. Der finanzielle Unterhalt orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle, die den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie basiert auf der Annahme, dass der Unterhaltsverpflichtete für einen Erwachsenen und zwei Kinder Unterhalt bezahlt.
Gerichte können individuelle Regelungen treffen. Eine Unterscheidung von ehelichen Kindern und Kindern unverheirateter Eltern gibt es dabei nicht.
"Dass sich Eltern ihrer Unterhaltspflicht verweigern, kann verschiedene Gründe haben", weiß Marion Schiffmann vom Sozialamt. Nicht selten seien die betroffenen Elternteile finanziell gar nicht in der Lage, den von der "Düsseldorfer Tabelle" vorgeschriebenen Unterhalt zu zahlen, weil sie selbst Leistungsempfänger seien. Doch oftmals spielten auch Streitigkeiten zwischen den Eltern eine Rolle. "Ist es zu einer Trennung gekommen, gönnt der Eine dem Anderen nichts. Und dann spielt es auch keine Rolle, dass die Situation vor allem zu Lasten des Kindes geht", sagt Marion Schiffmann. Ähnliche Erfahrungen hat auch Richterin Waltraud Wacker am Emmericher Amtsgericht gemacht. "Zahlungsunfähigkeit und familiäre Streitigkeiten gehen hier oft Hand in Hand", weiß sie. Ein großer Streitpunkt sei dabei nicht selten das Besuchsrecht. Wird es verweigert oder nicht zur Zufriedenheit eines Elternteils geregelt, sinke oft die Bereitschaft, für den Unterhalt aufzukommen.
Vater unbekannt
Besonders problematisch für das Sozialamt sind jene Fälle, in denen gar nicht klar ist, wer der Vater des Kindes ist oder, wo er sich aufhält. Nicht selten muss dann das Verfahren eingestellt werden, das Sozialamt übernimmt die Unterhaltszahlungen. Anspruch darauf haben Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, die bei einem Elternteil leben, das ledig, geschieden, verwitwet oder getrennt lebt und bei denen der andere Elternteil nicht ausreichende, unregelmäßige oder gar keine Zahlungen leistet.
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