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Rees: Wunder-Gerät gegen Nachbarn

VON SEBASTIAN LATZEL - zuletzt aktualisiert: 13.03.2010

Rees (RPO). Verrückte Geschichte: Ein 31-Jähriger soll eine Familie aus Rees betrogen haben. Er verkaufte ihnen Geräte, mit denen angeblich Abhöraktionen enttarnt und gestoppt werden können.

Der Europäische Gerichtshof hat die Kündigung eines Kirchenmusikers wegen Ehebruchs für unrechtmäßig erklärt. Foto: DDP

Es ist ein recht skurriler Fall, der in der nächsten Woche vor dem Landgericht Kleve in die Berufung gehen soll. Rein rechtlich geht es um den Vorwurf des Betruges. Die Hintergründe sind allerdings mehr als bemerkenswert. Der angeklagte 31-Jährige aus Göttingen hatte einer Familie aus Rees Geräte verkauft, mit denen es angeblich möglich sei, Überwachungen und Abhöraktionen auszuschalten und Nachbarn abzuwehren.

Nach Ansicht des Staatsanwalts hatte der Angeklagte den Kontakt zu der Familie aus Rees gezielt gesucht. Aufgrund zahlreicher Rechtsstreitigkeiten war erst der Vater, später die gesamte Familie zu der festen Überzeugung gelangt, sie würden durch die Justiz, den Staat, einen Bauunternehmer und durch die Nachbarn verfolgt und beobachtet. Das Betriebsgelände werde per Video kontrolliert, ihr Telefonanschluss abgehört.

Nachdem die Familie zu dem Angeklagten Vertrauen gefasst und von ihren Überzeugungen berichtet hatte, habe der 31-Jährige der Familie ein verlockendes Angebot gemacht: Er besitze ein Gerät, mit dem er Überwachungen ausschalten und die Nachbarn abwehren könne. Damit nicht genug: Er habe das Gerät bereits eingesetzt und dabei festgestellt, dass das Telefon der Familie abgehört werde und sich mehrere Kameras auf dem Gelände befänden.

Zwei Laptops und zwei Handys

Der Angeklagte, der zeitweilig mit einem Begleiter erschien, riet der Familie, zwei Laptops und zwei Handys zu kaufen. Der Angeklagte und sein Begleiter suchten die Geräte in einem Geschäft in Wesel aus. Ein Mitglied der Familie schloss daraufhin einen Handyvertrag und einen Ratenvertrag für die beiden Laptops ab, die je 799 Euro kosteten. Der Angeklagte behielt die Geräte allerdings und erklärte, sie müssten noch eingerichtet werden, um die Abhöraktionen stoppen zu können

Als die Familie lange nichts von ihm hörte, fragte sie nach und wurde vertröstet. Die Anlage sei noch nicht einsatzbereit, hieß es. Einmal kam der 31-Jährige und übergab einen gebrauchten Laptop mit leerem Akku ohne Zubehör. Bis heute erhielt die Familie weder die Handys noch den zweiten Laptop zurück. Statt dessen bekam sie eine Rechnung von einem Telefonnetzbetreiber über rund 5 500 Euro, die sie von Ersparnissen und durch Aufnahme eines Kredits bezahlen musste.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Emmerich angegeben, er habe die Familie zwar zum Kauf der Geräte nach Wesel begleitet. Er habe die Teile aber weder ausgesucht noch an sich genommen.

Er sei lediglich daran interessiert gewesen, die auf dem Betriebsgelände stehenden schrottreifen Maschinen zu erwerben, um sie an seinen Begleiter, der Schrotthändler sei, zu verkaufen.

Quelle: RP

 
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